Ich bin Jahrgang 7/51 (werde also nächstes Jahr 60), beziehe EM-Rente auf Dauer und habe 60 % Schwerbehinderung. Ist es empfehlenswert bzw. möglich bzw. hat dies Vor- oder Nachteile, mit 60 von der EM-Rente in die Schwerbehinderten-Rente zu wechseln? Und müsste ich dann kurz vorm 60. Geburtstag einen Antrag stellen oder wird von der RV sowieso automatisch umgestellt?
Es ist immer empfehlenswert von einer EM-Rente möglichst frühzeitig in die Altersrente zu wechseln.
Bei einer EM-Rente ( auch bei einer unbefristeten ! ) besteht ja immer die Gefahr , das diese aberkannt werden kann , weil eventuell die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug selbiger nicht mehr vorliegen.
Insofern sind Sie dann mit Umwandlung in die Altersrente auf der 100% sichereren Seite.
Finanziell ändert sich ja asuch nichts.
Einen Antrag müssen Sie aber immer stellen.
Automatisch - also ohne Antrag - läuft bei der RV gar nichts...
Wenn Anna 60 Jahre alt ist, kann sie doch jederzeit in die AR wechseln, oder?
Sie muß doch keine Angst mehr haben, ihre Rente zu verlieren.
Ich bin in der gleichen Situation wie Anna und fast auf den Monat genauso alt.
Solange ich die EM-Rente bekomme, habe ich Beitragsfreiheit für eine private LV bis zum 65. Lj.
Dies würde wegfallen, wenn ich meine EM-Rente in die AR umwandle. Also, werde ich die EM-Rente laufen lassen, umstellen kann ich ja trotzdem jederzeit.
Ich glaube, man kann nicht generell eine sofortige Umstellung empfehlen, in dem einen oder anderen Fall kann dies auch nachteilig sein. Jeder muß seine eigene Situation genau prüfen.
Pauschale Ratschläge können in die Hose gehen.
Grüße mialein
@Anna wird erst im nächsten Jahr 2011 im Juli 60 Jahre alt - also erst in mehr als 1 Jahr !
Von daher kann derzeit und bis dahin sowieso nicht auf die Altersrente umgewandelt werden.
Das eine EM-Rente in dem Alter noch aberkannt wird ist zwar selten - soll aber schon vorgekommen sein.
Wobei man in dem Fall sicher das 1 Jahr per Widerspruch und anschließendem Sozialgerichtsverfahren bis zum 60. überbrücken kann....
bin seit 2003 verheiratet und war bis 2006 berufstätig, seit
4/2007 beziehe ich EM Rente
bekomme ich für die Zeit ab 2007 etwas vom Versorgungs
ausgleich dazu wenn ich 2011
geschieden werde.
Sie erhalten eine Nachzahlung in Höhe von ca. 2.345,32 EUR.
ihre Nachricht verstehe ich nicht
hallo Otto,
wo bleibt Ihre Erklärung wie Sie auf diese Summe gekommen sind, ich dachte es wäre ein seröses Forum und
keine Witzveranstaltung
und ich ihre Frage nicht....
ich versuchs noch mal,
erhöht sich meine Rente
durch den Versorgungsausgleich,
Wie soll man Ihre Frage beantworten können, wenn man nichts über den Ehepartner weiß?
Hat der sich in der Ehezeit mehr oder weniger Rentenansprüche erarbeitet als Sie?
All das wissen wir nicht, insofern ist eine konkrete Zahl ein Witz, oder ein ironischer Hinweis darauf, dass man "blöde" Antworten erhält, wenn man "bl...........
PS: es wäre für das Forum übersichtlicher, wenn neue Fragen nicht einfach in en vorhandenes Thema reingeschrieben werden;-))
Tipp an Anna: richten Sie diese Frage (Beginn / Höhe der Altersrente) schriftlich an Ihren RV Träger. Dann haben Sie in 2 oder 3 Wochen eine konkrete Antwort, was Sie in einem Jahr erwartet:
meine Frage bezieht sich nur auf die Zeit nach der Berentung
wie wird der Ausgleich berechnet, mein Mann hat ca.
1,6 Entg. pro Jahr Punkte erwirtschaftet und ich ja praktisch keine. Meine Frage währe nun ob ich ab 2007
Anspruch auf ca. 0,8 Punkte
habe. Tut mir leid daß ich
es nicht besser formulieren kann, es ist eben krankheitsbedingt so, ich wollte
keine blöden Fragen stellen
Rückfrage an den Experten: Erstmal danke für ihre Antwort. Was bedeutet das "auch EM", das sie in Klammern gesetzt haben?
Ob und welche Entgeltpunkte auszugleichen sind, ist Gegenstand individueller Berechnungen der ehezeitlichen Anwartschaften beider Ehepartner. Diese Berechnung kann hier im Forum seriös nicht erfolgen und daher Ihre Frage auch nicht seriös beantwortet werden. Man kann nur allgemein auf den stattfindenden Ausgleich des hälftigen Wertunterschiedes der ehezeitlichen Anwartschaften hinweisen.
Wenn Sie den Metzger fragen, wie hoch der Salzgehalt einer Scheibe Wurst ist, wird er Sie darauf hinweisen, dass das auf die Größe der Scheibe und die Art der Wurst ankommt und er dieses Frage daher nicht beantworten kann. Es würde vermutlich auch keiner auf die Idee kommen, die Frage zu stellen.
Leider gibt es aber Laien, die voraussetzen, man könne eine Rentenberechnung in einem Forum durchführen, obwohl die Berechnungsgrundlagen völlig unbekannt sind. Über entsprechend "kluge" Antworten auf derart "kluge" Fragen muss man eigentlich nicht sehr verwundert sein.