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Experten-Antwort

Übergang von Erwerbunfähigkeitsrente zu Altersrente

von Michael Salder08.02.2012 | 09:04
2760 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin michael, m/47 jahre alt und beziehe seit 15 jahren Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund einer psychischen erkrankung. Mein antrag auf erwerbsunfähigkeit wurde im januar 2000 bestätigt. Meine eu-rente beträgt im monat 1200 euro, zusätzlich beziehe ich eine betriebsrente in höhe von 220 euro. Eine im fernsehen geführte diskussion (bei maischberger) zwischen norbert blüm und herrn riester hat mich verunsichert, deswegen mein beitrag hier mit folgenden fragen: 1. Muss ich beim eintritt in die altersrente einen rentenantrag stellen oder passiert der übergang von eu rente- altersrente automatisch? 2. Wird die dann zu zahlende altersrente neu berechnet oder orientiert sie sich an den zahlen die schon grundlage zur berechnung meiner eu-rente waren? Ich meine damit auch ob die jetzt gezahlte rente sozusagen resettet wird auf den startpunkt oder ob die bisherigen rentenanpassungen mir erhalten bleiben? 3. Ist es für mich sinnvoll eine zusätzliche, private rentenversicherung abzuschließen? Ich bitte schon jetzt um entschuldigung, sollten meine fragen in einem anderen beitrag schon gestellt worden sein; ich hab sie nicht gefunden. Lieben gruss micha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich Ihrer ersten beiden Fragen verweise ich auf den vorherigen Beitrag.

Bezüglich der Frage zur Riester-Rente sollten Sie Angebote einholen und die Riester-Produkte mit den übrigen vergleichen.

Was im Vorbeitrag angedeutet wird, ist die Frage nach der zu erwartenden mtl. Rente, da Sie im Alter von 47 Jahren relativ spät bei der privaten Altersvorsorge (unabhängig von einer Riester-Rente oder einem anderen Produkt) einsteigen würden und so der Zinseszinseffekt nicht mehr in dem Maße zur Rentenerhöhung beitragen würde wie bei jüngeren Versicherten.

Natürlich ist hinsichtlich der Rendite die staatliche Förderung in Form der Gewährung der Zulage bei Riester-Rentenverträgen einzubeziehen.

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7 Antworten

öhaam 08.02.2012 | 09:18
Grundregel 1: Fernsehen schadet der Gesundheit - Sendungen auf diesem Niveau braucht keiner! Zu Ihren Fragen: 1. bei einer Dauerrente kommt der Träger beim Erreichen der Regelaltersgrenze auf Sie zu - wollen Sie vorher in eine Altersrente wechseln müssen Sie selbst tätig werden - z.B. mit 62 Jahren wegen Schwerbehinderung (Ihre EU reicht für eine vorzeitige Altersrente nicht mehr!). 2. die Rente wird nach dem dann geltenden Recht neu berechnet - der bisherige Zahlbetrag bleibt ggf. aber geschützt (Bestandsschutz - aktuelle Rechtslage!) - d.h es kann nicht weniger werden (und nur sehr selten wird es mal mehr!). 3. Welcher Anbieter würde Sie jetzt noch nehmen und ggf. zu welchen Konditionen? Evtl. einfacher Banksparplan mit überschaubarem Risiko - oftmals lässt sich die 'Riester'-Förderung aber wo anders durch bessere Konditionen und weniger Zwänge in Anspar- und Auszahlungsphase kompensieren.
Pirolam 08.02.2012 | 11:33
Das ist beachtenswert, wie man mit ca. 32 Jahren bereits auf eine EM-Rente von ca. 1.200 Euro kommen kann. (Jetzt ohne Neid!)
Michael Salderam 08.02.2012 | 12:50
Vielen dank für die antworten, sie haben mir weiter geholfen. Was die rente in ihrer höhe betrifft, so bin ich zufrieden und komme mit dem geld gut aus. Grundsätzlich wäre mir ein zusätzliche private rentenversicherung in bezug auf riesterrente nur sinnvoll, wenn ich eine deutliche absenkung meiner jetzigen rente befürchten muss. Was denn in 20 jahren aktuelles rentenrecht sein wird, kann ich nicht erahnen. Lediglich meine angst, ich könnte in die grundsicherung abdriften, bereitet mir sorgen. Solang sich nichts an den zahlungen nach unten ändert und hin und wieder eine rentenanpassung stattfindet, bin ich zufrieden
öhaam 08.02.2012 | 15:35
Das ist heute nur noch möglich, wenn Sie in den ersten Erwerbsjahren sehr gut verdienen und damit gute Werte für die Zurechnungszeit erhalten - ansonsten haben die sog. 'Reformen' der letzten Jahre kräftig auf der Leistungsseite ausgeholzt um den Beitragssatz unten zu halten ;-)
W*lfgangam 08.02.2012 | 21:33
Hallo Pirol, (ergänzend zu öha) im Prinzip reicht schon 1 Tag Lehrzeit, dann Gesundheit durch Arbeitsunfall futsch und Sie haben die 1000 EUR auch heute noch zusammen. 'Normal' erwerbsgemindert ohne Arbeitsunfall nach einen Jahr beruflicher Ausbildung führt zum selben Ergebnis. Einfache Rentenmathematik: Hochrechnung bis 60, die ersten 3 Jahre Pflichtbeiträge werden im Rahmen der Durchschnittswertberechnung/Gesamtleistungswert mit 100 % bewertet, auch der/nur eine Beitrag am ersten Tag - z. B. 16 bis 60 = 44 Jahre = 44 Entgeltpunkte x 27,47 EUR = 1208 EUR, - 10,8 % Abschlag (weil Rentenbeginn vor 60) = 1077 EUR Brutto-Rente. Die Abschläge gab es halt früher nicht. Psst, das dürfen Sie aber keinem (privaten) Versicherungsvertreter erzählen, sonst werden die ihre Unfallversicherungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr los. Gruß w.
Speziam 09.02.2012 | 23:59
Zitat von öha anzeigenausblenden
... Psst, das dürfen Sie aber keinem (privaten) Versicherungsvertreter erzählen, sonst werden die ihre Unfallversicherungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr los. Gruß w.
(Achtung Ironie!) Pfui, wie gemein ;-) Versicherungsverkäufer klären vor der Unterschrift des Kunden doch vollständig und umfassend auf und werden bestimmt von schlechten oder unpassenden Produkten abraten, auch wenn damit viel Geld zu verdienen wäre - Versicherungsverkäufer sind Mensch gewordene Altruisten 8-) Und: der Verkaufsvorgang wird sogar auf (vorgedruckten) Gesprächsdokumentationen fixiert ... ein Schlingel der Böses dabei denkt!
Und die Erde ist eine Scheibe.
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