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Experten-Antwort

Übergang von Flexirente in Vollrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze

von Dieter H.21.01.2020 | 15:00
553 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, wenn ich eine vorgezogene Altersrente als Flexirente beziehe und dann unterjährig wegen Erreichen der Regelaltersgrenze bei meinem Arbeitgeber ausscheide, wird mir ab dann automatisch die Vollrente ausgezahlt oder was muss ich tun, damit ich nach dem Ausscheiden die volle Rente erhalte? Vielen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2020 | 08:38

Guten Morgen Dieter H.,

die Umstellung in die Vollrente erfolgt im Regelfall automatisch ab Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Hinweis:

Die ab Beginn der vorgezogenen Altersrente noch gezahlten Beiträge sind dann als Zuschlag zusätzlich zur Vollrente zu berücksichtigen, so dass die Umstellung erst nachträglich erfolgen kann.

5 Antworten

Dieter H.am 22.01.2020 | 10:44
Wäre es dann ratsam, ca. ein halbes Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch einen persönlichen Termin bei der DRV zu machen? Ich müsste eh noch für 2021, das Jahr in dem ich die Regelaltersgrenze erreiche, den voraussichtlichen Hinzuverdienst für 5 Monate, die ich dann noch beschäftigt sein werde, angeben.
-am 22.01.2020 | 10:59
Zitat von Dieter H. anzeigen
Hallo Dieter H., gern können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen und die Prognose Ihres Hinzuverdienstes auf diesem Weg abgeben. Die Berechnung der Zuschlags für die ab Rentenbeginn noch gezahlten Beiträge kann allerdings erst erfolgen, wenn auch die Beiträge aus 2021, die bis zur Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze gezahlt wurden, gemeldet werden.
DvDam 22.01.2020 | 11:48
Hallo Experte, Was verstehen Sie als Regelfall ? Das ist nachvollziehbar. Nehmen wir mich als Beispiel: Nach neuem Arbeitsvertrag endet mein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2021. Regelaltersrente ab 01.12.2021. Wenn ich Glück habe und der Regelfall eintritt bekomme Ende 12.2021 die Vollrente ausbezahlt. Wenn ich Pech habe und mit Urlaubszeit und Krankheitsbedingte Ausfälle rechne bekomme ich erst Ende 01.2022 die Vollrente oder gar Ende 02.2022. Beide Möglichkeiten sind schlecht. Ich werde mich nicht auf den Regelfall verlassen und selbst beim Träger vorstellig werden und hoffen das ich Ende 12.2022 die Vollrente bekomme. gruss DvD
Dieter H.am 22.01.2020 | 11:51
Vielen Dank für den Hinweis. Dies bedeutet dann, dass, wenn ich 2021 noch Hinzuverdienst habe, diese Beiträge erst am 01.07.2022 in die Vollrente eingerechnet werden, richtig? Der Hinzuverdienst aus 2019 und 2020 wird aber schon bei der Berechnung der Vollrente am 01.07.2021 berücksichtigt, oder? Und den jeweiligen Unterschiedsbetrag (Rente ohne/mit Einrechnung der Beiträgen aus Hinzuverdienst) bekomme ich dann entsprechend in einer Summe nachgezahlt?
-am 22.01.2020 | 12:17
Zitat von Dieter H. anzeigen
Hallo Dieter H., die Zuschläge aus Beiträgen, die ab Rentenbeginn gezahlt wurden, werden bereits nach Ablauf des Monats, in dem Sie Ihre Regelaltersgrenze vollenden, berücksichtigt. Sofern Sie nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze noch Beiträge zahlen, weil Sie z.B. weiterhin beschäftigt sind und auf Ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten, werden diese dann jährlich zum 1. Juli berücksichtigt. Dabei sind dann zum 1. Juli die für das vorangegangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend.
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