Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Sozial,
ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht grundsätzlich für die Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Tatsache, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I dem Grunde nach während der Maßnahme endet, hat auf den Anspruch auf Übergangsgeld keinen Einfluss.
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II sollten Sie dennoch rechtzeitig beim Jobcenter stellen.
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