Hallo Lausanne,
Ihre Frau kann entweder dem Vorschlag von Schade folgen und den Rentenantrag erst mal zurückstellen lassen oder sie legt nach Erhalt des Rentenbescheides sofort Widerspruch ein (mit dem Hinweis, dass ab 01.07.2014 eventuell die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden soll).
Sollte sich Ihre Frau nach Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.07.2014 entscheiden, müssen bis zu diesem Zeitpunkt erhaltene Rentenbeträge von Ihrer Frau zurückgezahlt werden.