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Experten-Antwort

Übergang zur abschlagsfreien 63-er Rente

von lausanne22.01.2014 | 19:25
2180 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat vor einigen Tagen ihren Rentenantrag gestellt, da sie ab 1.4.14 zur Altersrente mit 63 mit Abschlag berechtigt ( geb. März 1951) ist. Dabei hat sie erfahren, daß sie mit 559 Monaten die 45-Beitragsjahre erfüllt und ab 1.7.2014 die neue abschlagsfreie Rente erhalten könnte. Der Antrag läuft zum 1.4., kann man den Rentenbescheid offen halten und die abschlagsfreie Rente ab vorauss. 1.7. wählen? Auch wenn man die 3 Monate dann zurückzahlen müßte, wäre die neue Rente natürlich viel interessanter. Vielen Dank für einen Ratschlag! i

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lausanne,

Ihre Frau kann entweder dem Vorschlag von Schade folgen und den Rentenantrag erst mal zurückstellen lassen oder sie legt nach Erhalt des Rentenbescheides sofort Widerspruch ein (mit dem Hinweis, dass ab 01.07.2014 eventuell die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden soll).

Sollte sich Ihre Frau nach Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.07.2014 entscheiden, müssen bis zu diesem Zeitpunkt erhaltene Rentenbeträge von Ihrer Frau zurückgezahlt werden.

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6 Antworten

Schadeam 22.01.2014 | 21:30
Sie könnte der DRV schreiben, dass der Rentenantrag zurückgestellt werden soll, bis das Gesetz "durch ist". Sobald alles klar ist, kann Sie dann wählen, ob Sie ab 01.04. mit 7,2% Abschlag oder ab 01.07. abschlagsfrei in Rente gehen will. Dann wird der Bescheid halt erst erteilt, wenn alles klar ist und wenn Sie sich im Juli entscheiden doch ab April die Rente zu wollen, kommt der Bescheid erst im Juli und die Rente wird ab April nachgezahlt. Ist letztendlich ein Rechenspiel - vergessen Sie aber mögliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung nicht.
Schadeam 23.01.2014 | 08:24
Der Expertenvorschlag ist sicherlich rechtlich korrekt, scheint mir jedoch von einem Kollegen zu kommen, der nicht ausgelastet mit seiner/ihrer Arbeit ist. Führt doch nur zu riesiger Bürokratie.......und verzögert die Abläufe noch mehr, und das in einer Zeit, wo durch das aktuelle Reformtheater alle "spinnen". Klasse!
Heinericham 23.01.2014 | 09:29
Der Vorschlag der Experten ist doch gut und praktikabel. Es geht hier nicht um die Belange der Mitarbeiter, sondern um die Versicherten, die ein Anspruch auf die Leistungen nunmal haben. Das der Gesetztgeber, wie so oft, immer kurzfristig endgültig erst Entscheidungen trifft... dafür können unsere Kunden doch nichts. Es bedeutet Mehrarbeit, ja das stimmt, aber die Rente hat nunmal Lohnersatzfunktion. Ohne die Rente hätten die Vers. ggf. keinen müden Euro. Vielleicht dauert es etwas, bis dann alle Fälle berichtigt sind, aber dafür sind wir als Mitarbeiter der DRV doch da. MfG
traurigam 23.01.2014 | 09:26
@Schade: Sie scheinen aber auch nicht wirklich ausgelastet zu sein...
lausanneam 23.01.2014 | 13:04
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!
W*lfgangam 23.01.2014 | 21:49
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Lieber Herr Schade, die einen sitzen auf der Seite des Schreibtisches, die die Nach/Mehrarbeiten haben, die anderen versuchen das Beste für den Bürger/die Versicherten rauszuholen - insofern war Expertenrat durchaus richtig, auch wenn er/sie seinen DRV-Schreibtisch dabei verlassen hat :-) Natürlich nerven die Ungewissheiten in den nächsten 'Tagen' alle Beteiligten - soll es deswegen zu Lasten der Anspruchsberechtigten gehen ? ...niemals, wenn Politik 'spinnt' müssen wir alle – koste es was es wolle – leider mitspielen. Auch diese Reform werden 'wir' überstehen ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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