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Übergangangsgeld nach welchem Tarif?

von Koulchen08.11.2009 | 20:30
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3 Antworten

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Hallo, eine Frage zur Berechnung des Übergangsgelds nach § 48 SGB IX: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn der Anspruchsberechtigte in den letzten drei Jahren vor Beginn der Maßnahme mit Unterbrechungen in mehreren Zeitarbeits-Arbeitsverhältnissen beschäftigt war? Konkret geht es hier um meinen Bruder, der gelernter Maschinenschlosser ist und für den ich einen höheren Übergangsgeldbetrag nach dem Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie errechnet habe, als er letzte Woche bewilligt bekommen hat. Wir vermuten jetzt, daß die Berechnung auf einem Zeitarbeitstarif beruht. Dafür würde möglicherweise auch sprechen, daß im Berechnungsbogen eine Überschrift lautet "Berechnung aus dem bezogenen Entgelt" (oder so ähnlich, auf jeden Fall mit dem Wort "bezogen") statt "Berechnung aus dem tariflichen oder ortsüblichen Entgelt", wie das bei meinem Mann der Fall war. Außerdem heißt es im Bescheid an meinen Bruder, daß die Berechnung nach § 48 in Verbindung mit den §§ 46 und 47 SGB IX erfolgt ist, während bei meinem Mann nur der § 48 angeführt wurde. Zuletzt hat mein Bruder Alg II bezogen, falls das relevant ist. Hat man eigentlich grundsätzlich einen Anspruch darauf zu erfahren, nach welchem Tarifvertrag genau die Berechnung erfolgt ist und welche Lohngruppe angenommen wurde? Das steht ja leider offensichtlich nie im Bescheid. Außerdem würde meinen Bruder auch noch interessieren, ob bereits der Tarif West berücksichtigt wurde, da er relativ kurz vor Beginn der Maßnahme von Ost- nach West-Berlin umgezogen ist. (Was nichts mit der Maßnahme, sondern mit der familiären Situation zu tun hat.) Vielen Dank schon jetzt für die Antworten! Gruß Koulchen

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Koulchen,

bei der Ermittlung des tariflichen bzw. ortsüblichen Entgelts ist grundsätzlich von der Beschäftigung/ Tätigkeit auszugehen, für die der Versicherte ohne die Behinderung nach seinen Fähigkeiten bzw. bisherigen Tätigkeiten und seinem Lebensalter in Betracht käme. Hierbei ist stets der letzte Kalendermonat vor Beginn der Maßnahme zugrunde zu legen.

Ohne Kenntnis des individuellen Einzelfalles können wir hier keine Aussage über den maßgeblichen Tarifvertrag abgeben. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rehabilitationsträger in Verbindung und lassen sich die zugrunde gelegten Daten zum Tarifvertrag erläutern. Ggf. bitten Sie um Überprüfung, falls die Daten aus den Zeitarbeitsverhältnissen zugrunde gelegt wurden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Koulchen,

ja, Sie haben den Sachverhalt richtig verstanden. Die gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Tarifentgelts ergibt sich aus § 48 Satz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

1 Antworten

Koulchenam 09.11.2009 | 13:03
Danke!
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