Hallo Koulchen,
bei der Ermittlung des tariflichen bzw. ortsüblichen Entgelts ist grundsätzlich von der Beschäftigung/ Tätigkeit auszugehen, für die der Versicherte ohne die Behinderung nach seinen Fähigkeiten bzw. bisherigen Tätigkeiten und seinem Lebensalter in Betracht käme. Hierbei ist stets der letzte Kalendermonat vor Beginn der Maßnahme zugrunde zu legen.
Ohne Kenntnis des individuellen Einzelfalles können wir hier keine Aussage über den maßgeblichen Tarifvertrag abgeben. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rehabilitationsträger in Verbindung und lassen sich die zugrunde gelegten Daten zum Tarifvertrag erläutern. Ggf. bitten Sie um Überprüfung, falls die Daten aus den Zeitarbeitsverhältnissen zugrunde gelegt wurden.