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Übergangs-und Zwischenübergangsgeld

von Kommnichtausderhüfte21.04.2013 | 17:18
1439 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, folgende Situation: Ich bin seit 2003 aus dem Job raus und habe seitdem Kindererziehungszeiten gesammelt. Auch bin ich ohne Bezüge (die Frau verdient zu viel) arbeitslos gemeldet. Seit September 2012 bin ich AU geschrieben. Ende November 2012 habe ich eine neue Hüfte bekommen. In der AHB (über die DRV) hat der Chefarzt gesagt ich könne nicht mehr in meinen Beruf (Baumarktverkäufer) zurückkehren und es wurde noch in der Reha-Klinik ein Antrag zur Teilnahme am Arbeitsleben gestellt. Dieser ist noch nicht beschieden. Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass, wenn ich dann im August eine Umschulung beginne Übergangsgeld bekomme (Errechnet nach dem derzeitigen Tariflohn)? Und: Ich las was über Zwischenübergangsgeld. Besteht da die Möglichkeit was zu bekommen? Für die Zeit der AHB bekam ich nichts! Vielen Dank im Vorraus. Oliver

1 Antworten

???am 21.04.2013 | 19:00
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht gleichbedeutend mit einer Umschulung. Warten Sie erst mal die Entscheidung über Ihren Antrag ab, dann können Sie mit Ihrem Berater darüber sprechen, wie man Sie am Besten wieder in Arbeit bekommt. Ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld kann nur zwischen 2 Maßnahmen mit Übergangsgeldanspruch entstehen. Sie haben also keinen Anspruch.
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