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Experten-Antwort

Übergangsberechnung bei nur einem Arbeitstag in 3 Jahren?

von Michael H.18.07.2016 | 15:51
1098 Ansichten
3 Antworten

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hallo zusammen, ich habe ein Problem und die Rentenversicherung offenbar auch. Ich soll Übergangsgeld bekommen aber ich habe in den letzten 3 Jahren nur einen Tag ,der auch gemeldet war mit einer ordentlichen Abrechnung, gearbeitet. Diese Abrechnung wollte die Dame auch gerne haben. Ich habe sie ihr geschickt doch nun sagte sie das sie nicht danach berechnen wird sondern eine Firma bei der ich vor 5,6 Jahren 3 Wochen gearbeitet habe angeschrieben hat. Darauf hin habe ich sie gefragt wie sie das Übergangsgeld dann berechnen wolle da es eine Zeitarbeitsfirma war. Nach Zeitarbeitstarif oder nach dem Tarif als was ich eingesetzt war (Kommissionierer) ? Sie sagte das wüsste sie noch nicht. Kann mir einer sagen ob sie nach dem einen Arbeitstag in den letzten 3 Jahren (hochrechnen auf eine Jahr) berechnen muss oder nach dem Job wo ich 3 Wochen in der Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe (und da die Frage nach welchem Tarif? ) Etwas ungewöhnlich der Fall also hoffe ich auf einen Experten :-) L-G

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael H,

je nach dem, ob während einer medizinischen Reha oder einer beruflichen Reha Übergangsgeld zu zahlen ist, sind die Berechnungsmodalitäten recht unterschiedlich.

Ich lese ein wenig heraus, dass bei Ihnen wohl eine Umschulung oder ähnliches der Anlass für die Berechnung ist. Hier wird nach der letzten „verwertbaren“ beruflichen Tätigkeit gefragt. Diese wird dann benutzt um ein Tarifentgelt zu ermitteln. Dieses wird dann auf das lfd. Kalenderjahr dynamisiert. Und dann wird verglichen, welches das höhere ist. Das Aktualisierte Tarifentgelt oder das letzte tatsächlich gezahlte. Den ÜG-Bescheid lassen Sie sich am Besten erklären sobald Ihnen dieser vorliegt.

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2 Antworten

Herz1952am 18.07.2016 | 18:58
Wenn Du nichts gearbeitet hast gibt es auch kein Übergangsgeld.
???am 19.07.2016 | 07:59
Wurden denn bei dem einen Tag Beschäftigung überhaupt SV-Beiträge abgeführt? Falls nein, kann natürlich auch kein Übergangsgeld aus diesem Lohn berechnet werden. Für die Berechnung nach dem Tariflohn ist die zuletzt dauerhaft ausgeübte Tätigkeit zu Grunde zu legen. Welche Tätigkeit das bei Ihnen ist, lässt sich hier im Forum natürlich nicht feststellen. Um ehrlich zu sein, mir erscheint da auch ein Abstellen auf eine 3wöchige Arbeit als gewagt. Sollte Ihr Arbeitsleben zuletzt aber immer nur aus kurzfristigen Beschäftigungen bestanden haben, ist es durchaus begründbar. Und falls Sie überwiegend in Zeitarbeitsfirmen gearbeitet haben, kann auch deren Tarif genommen werden.
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