Hallo Michael H,
je nach dem, ob während einer medizinischen Reha oder einer beruflichen Reha Übergangsgeld zu zahlen ist, sind die Berechnungsmodalitäten recht unterschiedlich.
Ich lese ein wenig heraus, dass bei Ihnen wohl eine Umschulung oder ähnliches der Anlass für die Berechnung ist. Hier wird nach der letzten „verwertbaren“ beruflichen Tätigkeit gefragt. Diese wird dann benutzt um ein Tarifentgelt zu ermitteln. Dieses wird dann auf das lfd. Kalenderjahr dynamisiert. Und dann wird verglichen, welches das höhere ist. Das Aktualisierte Tarifentgelt oder das letzte tatsächlich gezahlte. Den ÜG-Bescheid lassen Sie sich am Besten erklären sobald Ihnen dieser vorliegt.