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Experten-Antwort

Übergangseld während der Reha

von Nutzer26.02.2021 | 08:57
164 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die DRV hat mir einen MBOR bewilligt. Mein Arbeitsplatz besteht zwar formal noch aber ich habe zuletzt 2014 vom AG Lohn bekommen, seit dem haben wir nichts miteinander zu tun gehabt auch wenn das Arbeitsverhältnis formal noch besteht. Ausgesteuert bin ich auch schon lange, beziehe seit über 2 Jahren keinerlei Leistungen von nirgends. Seitdem zahle ich auch die freiwilligen Mindestbeiträge in die Rentenversicherung selbst ein. Macht es noch Sinn den Bewilligungsbescheid,die Formulare G0513, G0514, G0515 und G0518 dem noch Arbeitgeber noch zuzusenden? Hätte ich denn überhaupt noch Anspruch auf Übergangsgeld? Der Arbeitgeber reagiert nicht auf meine Anfragen wegen einem persönlichem Gespräch um das alles zu klären. Die Sachbearbeiterin von der DRV reagiert ebenso nicht auf meine schriftliche Anfrage diesbezüglich. Irgendwie scheint es niemandem zu Ineressieren was aus mir wird...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nutzer,

zu individuellen Ansprüchen (hier zB auf ihren Anspruch auf Übergangsgeld) wird dieses Forum keine verbindlichen Antworten geben können. Dafür sind die Möglichkeiten und Eventualitäten zu groß/zu vielfältig und der genaue Blick in ihren Einzelfall/in ihre Akte nicht möglich.

Auch wenn ich ihre grds. Bedenken auf einen bestehenden Übergangsgeldanspruch ggf. teile, so rate ich ihnen dennoch folgendes:

Füllen sie die Formulare aus und reichen sie diese bei ihrem zuständigen Rententräger ein. Wenn sie von ihrem Arbeigeber nichts bekommen, dann teilen sie dies dem Rententräger entsprechend mit.

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5 Antworten

wohl eher nichtam 26.02.2021 | 09:53
Sinn von Übergangsgeld ist, das Einkommen, dass Ihnen durch die Teilnahme an der MBOR entgeht, zu ersetzen. Da Sie kein Einkommen aktuell haben, gibt es hier auch keinen Ausfall. Ein Übergangsgeldanspruch besteht also nicht. Um sicher zu gehen, können Sie ja das Formular, das Sie selbst ausfüllen müssen, mit einem entsprechenden Vermerk an Ihre DRV schicken. Unterlagen von Ihrem Arbeitgeber anzufordern, der seit Jahren keinen Lohn mehr zahlt, können sie sich sparen.
Nutzeram 26.02.2021 | 11:24
Vielen Dank für die Infos, auch wenn es düster ist. Das die Sachbearbeiterin von der DRV, nach Wochen auf diese Frage nicht geantwortet und es ignoriert hat bleibt wohl ihr wohlbehütetes Geheimnis.
Schadeam 26.02.2021 | 12:20
Vielleicht etwas unfair der Sachbearbeitung Vorwürfe zu machen? Die warten doch einfach nur darauf dass das Formularzeugs zurückkommt um dann entscheiden zu können. Sie hätte das Zeug doch längst zurückschicken können und hätten dann vermutlich längst die Entscheidung über den Anspruch auf ÜG.
Falscham 26.02.2021 | 12:49
Hätren Sie die Unterlagen ausgefüllt zurückgesandt, hätten sie Ihre Antwort. Daher erst mal an die eigene Nase fassen.
Nutzeram 26.02.2021 | 14:31
Vielen Dank für die Infos, auch wenn es düster ist. Das die Sachbearbeiterin von der DRV, nach Wochen auf diese Frage nicht geantwortet und es ignoriert hat bleibt wohl ihr wohlbehütetes Geheimnis.
Hätren Sie die Unterlagen ausgefüllt zurückgesandt, hätten sie Ihre Antwort. Daher erst mal an die eigene Nase fassen.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich soll aber die Unterlagen erst einige Tage vor dem Beginn der Reha ausgefüllt zusenden. So stehts ja in dem Anschreiben/Bescheid drinne. Da der Termin/Beginn noch offen ist darf ich ja nichts ausgefüllt zurücksenden. Sie kennen die Vorgeschichte zu all dem nicht. Die Sachbearbeiterin schon! Eine Rückfrage eines Versicherten innerhalb mehrere Wochen zu beantworten sollte ja nun keine große Herausforderung sein. Zumal Sie die ganze Vorgeschichte kennt. Ich habe ja schon meine Antworten Dank dieser Plattform erhalten. Und das in wenigen Stunden! Einen schönen Tag noch.
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