Hallo, ich werde ab 20.03.2017 Übergangsgeld beziehen. Derzeit bin ich im ALG 1. Mein letztes Arbeitsverhältnis ruht. Beim letzen Arbeitgeber würde ich dieses Jahr laut TVÖD in eine höhere Lohnstufe kommen. Wird das Übergangsgeld dann von der höheren Lohnstufe berechnet?
Vielen Dank schon mal im Vorraus
G.Weber
08.01.2017, 08:46
von
der anderen
Beziehen Sie Alg, weil Sie bei langer AU von der Kasse ausgesteuert wurden? Dann: nein.
09.01.2017, 13:24
Experten-Antwort
Hallo Gabriele Weber,
ich nehme mal an Sie beziehen ALG I, da Sie aus dem KG ausgesteuert sind. In diesem Fall würde das Übergangsgeld nicht von der höheren Lohnstufe berechnet.
09.01.2017, 14:56
von
Gabriele Weber
Vielen Dank für die Info,ich habe es fast befürchtet . Mir wäre es auch lieber gewesen ,ich hätte gleich im Anschluss an den Krankengeldbezug mit der Umschulung beginnen können,war jedoch mit den Terminen des BFW nicht möglich. Ich gehe mal davon aus,dass es keine Rolle spielt,dass mein Arbeitsverhältnis ruht und nicht gekündigt ist.