Ich hatte zwei Jahre vor Beginn meiner Reha das letzte Mal gearbeitet - bin also innerhalb der Dreijahresfrist, sodass mein Übergangsgeld nach meinem letzten Gehalt berechnet werden muss.
Ich hatte EUR 1.400,- mit einer Teilzeitstelle 20 h/Woche verdeinet und im ersten Anlauf wurde die Teilzeit überhaupt nicht bereücksichtigt und ein Übergangsgeld von um die EUR 700,- berechnet, was ja 68% vom Nettolohn entspricht.
Die Information von meiner Rehaeinrichtung und sogar vom zuständigen Rehaberater war, dass eine Teilzeittätigkeit auf Vollzeit hochgerechnet würde, da die Reha ja auch in Vollzeit wäre.
Ich lege also Widerspruch ein und erhalte einen neuen Bescheid.
Laut diesem wird dem §47 eine zusätzliche Berechnung nach §48 "nachgeschaltet". Dort wird für den letzten Monat vor Beginn der Reha (da bekam ich ALGI) ein Gehalt von EUR 2.200,- aus der Luft gegriffen und damit ein zwar höheres Übergangsgeld berechnet, was aber meiner Meinung nach immer noch zu niedrig ist.
Die Frage ist: wie kommen die EUR 2.200,- zustande, wenn doch mein Teilzeitgehalt von EUR 1.400,- auf Vollzeit hochgerechnet EUR 2.800,- ergäbe?
Zweite Frage: wieso soll ich im Monat vor Beginn der Reha diese EUR 2.200,- verdient haben, wo ich dort nur etwa EUR 600,- ALGI erhielt?