Rechtliche Aussagen, ob Ihnen der Mehrbedarf von 35 % weiterhin zusteht, können in diesem Forum nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte direkt an den Leistungsträger, der damals das ALG 2 bzw. den Mehrbedarf gezahlt hat. Wenn das Übergangsgeld ausreichend hoch ist, dann sind Sie wie bereits von ??? erläutert auch nicht mehr bedürftig.