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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Angelika22.04.2015 | 11:15
891 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 1 Jahr eine Weiterbildung für Hörbehinderte Menschen gemacht und musste mich nun wieder arbeitslos melden. Leider habe ich keine Arbeit gefunden. Kann man eine weitere Teilhabe beantragen. Oder stehe ich jetzt wieder alleine da mit der Behinderung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn eine Umschulung durchgeführt ist und eine erforderliche Prüfung bestanden ist, kann der RV-Träger zunächst davon ausgehen, dass das Ziel erreicht ist. Die Arbeitsvermittlung zählt nicht zu den Aufgaben des RV-Trägers. Trotzdem sollten Sie sich mit genau dieser Frage erneut an den RV-Träger wenden, damit die Erforderlichkeit weiterer Schulungsmöglichkeiten geprüft werden kann.

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2 Antworten

Angelikaam 22.04.2015 | 12:28
Eine Umschulung wäre für mich optimal gewesen aber ich bekam nur eine Weiterbildung. Und nun ist alles wie vor einem Jahr.
???am 22.04.2015 | 13:44
"Ich habe 1 Jahr eine Weiterbildung für Hörbehinderte Menschen gemacht und musste mich nun wieder arbeitslos melden." Das ist natürlich schade, aber Sie sollten daran denken, dass auch Umschulungen nicht automatisch in ein Arbeitsverhältnis münden. Leider haben Sie nicht geschrieben, wann Ihre Fortbildung endete und welche Unterstützung Sie konkret bei Ihren Bewerbungen benötigen. Für die Vermittlung von Arbeitsplätzen ist in erster Linie die Agentur für Arbeit zuständig. Bekommen Sie von dort passende Angebote? Einige Maßnahmeträger bieten im Anschluss von Maßnahmen eine sogenannte Nachbetreuung an. Ist das bei Ihrem auch so? Falls ja und sie läuft noch, sollten Sie zuerst dort Unterstützung für Ihre Bewerbungen einfordern. Wenn das LTA-Verfahren noch nicht beendet ist, wäre es sinnvoll, einen Termin mit Ihrem Reha-Fachberater zu vereinbaren um zu besprechen, wie die DRV Sie weiter unterstützt.
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