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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von klaus6022508.04.2015 | 13:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe ihre-vorsorge-Mitglieder, ich habe eine Frage und möchte diese hier zur Diskussion stellen. Bei mir liebt folgender Versicherungsverlauf vor: - 03/2013-03/2014: Umschulung auf Rechnung der Deutschen Rentenversicherung -04/2015: Wieder krank geworden und Krankengeldbezug -09/2014-11/2014: Medizinische Rehabilitation, im Entlassungsbericht steht, dass eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben angebracht ist -seit 12/2014: Bezug von ALGII, der Rentenversicherungsträger sagt, dass bei der Bewilligung einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben rückwirkend Zwischenübergangsgeld gezahlt wird. - 04/2015: Anmeldung zur beruflichen Reha, diese startet 07/2015 Ich habe jetzt so lange ALG II bezogen. Besteht zwischen der medizinischen Reha und der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich ein Übergangsgeldanspruch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zwischenübergangsgeld kann grundsätzlich nach einer medizinischen Rehabilitation u.a. weitergezahlt werden, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht oder eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann. Die nachfolgende Leistung muss aber eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und erforderlich sein. Für die vorangegangene medizinische Rehabilitation muss dem Grunde nach ein Anspruch auf das Übergangsgeld bestehen und auch für die folgende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Bei Beziehern von Arbeitslosengeld 2 wird dieses in der Regel von den Jobcentern weitergezahlt und ggf. als Erstattungsanspruch von den Jobcentern bei der Deutschen Rentenversicherung geltend gemacht.

Bitte klären Sie daher den Anspruch auf Zwischenübergangsgeld nochmals mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ab. Ihr zuständiger Sachbearbeiter kann Ihnen dann auch ggf. mitteilen, welche Unterlagen noch für die Prüfung benötigt werden.

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