Hallo liebe ihre-vorsorge-Mitglieder,
ich habe eine Frage und möchte diese hier zur Diskussion stellen. Bei mir liebt folgender Versicherungsverlauf vor:
- 03/2013-03/2014: Umschulung auf Rechnung der Deutschen Rentenversicherung
-04/2015: Wieder krank geworden und Krankengeldbezug
-09/2014-11/2014: Medizinische Rehabilitation, im Entlassungsbericht steht, dass eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben angebracht ist
-seit 12/2014: Bezug von ALGII, der Rentenversicherungsträger sagt, dass bei der Bewilligung einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben rückwirkend Zwischenübergangsgeld gezahlt wird.
- 04/2015: Anmeldung zur beruflichen Reha, diese startet 07/2015
Ich habe jetzt so lange ALG II bezogen. Besteht zwischen der medizinischen Reha und der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich ein Übergangsgeldanspruch?