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Experten-Antwort

Übergangsgeld ?

von Bernd.I26.05.2011 | 06:43
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Guten Morgen ! Ich bekomme derzeit Krankengeld, soll vor der eventuellen Genehmigung einer OP erst noch in Reha gehen. Frage: Krankengeld sind 70% des Netto incl. aller Zulagen wie Leistungsbonis der letzten 12 Monate. Wie ist das beim Übergangsgeld ? Da sind es 68% vom letzten Netto, aber werden da auch meine Leistungsbonis der letzten 12 Monate berücksichtigt ? Ich muß das wissen, denn mit dem Krankengeld ist es schon jetzt knapp die laufenden Kosten meiner Familie zu decken........ Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach der bereits zitierten Rechtsvorschrift des § 49 SGB IX entfällt die übliche Ermittlung des zuletzt bezogenen Arbeitsentgeltes, wenn sich das Übergangsgeld an eine andere vergleichbare Entgeltersatzleistung wie z.B. Krankengeld anschließt.

Zu übernehmen ist dann die Berechnungsgrundlage der vorangegangenen Geldleistung, jedoch nicht der Zahlbetrag. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Ermittlung der Berechnungsgrundlage nach Grundsätzen oder Rechtsauffassungen erfolgt ist, die von denen der Rentenversicherung abweichen.

Die Frage nach der Berücksichtigung von Leistungsboni etc. wäre damit letztlich anhand der Feststellungen der Krankenkasse zu beurteilen.

Zur Klärung von Fragen bezüglich der Berechnung des Krankengeldes sollten Sie sich ggf. mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Bei festgestelltem Rehabilitationsbedarf ist die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme grundsätzlich natürlich zu empfehlen, eine Verpflichtung zum Antritt der Maßnahme besteht jedoch nicht.

Für einen Zuschuss zum Übergangsgeld besteht leider keine gesetzliche Grundlage.

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9 Antworten

Nixam 26.05.2011 | 07:20
Hallo Bernd.I! Maßgebend für die Übergangsgeldberechnung ist die Verdienstbescheinigung, aus welcher das Krankengeld berechnet wurde(§49SGB IX). Wenn hier bereits keine Berücksichtigung stattgefunden hat, sehe ich auch bei der Übergangsgeldberechnung keine Chance. Viele Grüße Nix
Bernd.Iam 26.05.2011 | 07:39
Hallo Nix, bei meinem Krankengeld wurden meine Leistungsbonis und Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate anteilig berücksichtigt. Dann müßte das somit auch bei dem Übergangsgeld so gehandhabt werden ? Werden Übergangsgeld und Krankengeld nach den gleichen Regeln berechnet ? Weil es sind beides Lohnersatzleistungen, Sozialleistungen die dem SGB unterliegen ? Habe ich das richtig verstanden ? Bernd
Bernd.Iam 26.05.2011 | 07:55
Ich stelle mal den Paragraphen des SGB hier rein: § 49 Kontinuität der Bemessungsgrundlage Haben Leistungsempfänger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld bezogen und wird im Anschluss daran eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeführt, so wird bei der Berechnung der diese Leistungen ergänzenden Leistung zum Lebensunterhalt von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt ausgegangen; es gilt die für den Rehabilitationsträger jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze. Somit kann ich davon ausgehen, daß ich gerade mal 2% weniger bekomme richtig ? Weil Krankengeld 70% sind und Übergangsgeld nur 68 % richtig ? Bernd
Nixam 26.05.2011 | 08:13
Das Krankengeld beträgt 80% vom letzten Netto und das Übergangsgeld beträgt 68% vom letzten Netto. Das sind nach Adam Riese 12%, die Sie weniger erhalten werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mich bei der Berücksichtigung der Boni bei der Übergangsgeldberechnung nicht positionieren kann, da es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt. Nix
Bernd.Iam 26.05.2011 | 08:26
80% ? Komisch, bei mir sind es nur 70 %. So steht es auch im SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes (1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__47.html Wenn das tatsächlich 12 % weniger sein sollten, reicht uns das Geld niemals. Kann ich die Reha dann aus finanziellen Gründen ablehnen ? Oder kann ich bei der DRV einen Zuschuß beantragen ? Bernd
Bernd.Iam 26.05.2011 | 08:53
Ich habe gerade noch einmal nachgerechnet. Von meiner letzten Nettolohnabrechnung die ich von meinem Arbeitgeber bekam, sind das Krankengeld 78,86%. Also weder 70% wie es im Gesetzt steht noch 80%. Jetzt weiß ich natürlich auch nicht was im Endeffekt beim Übergangsgeld bei rauskommt. Werden die dann die 78,86% als Basis nehmen oder nicht ? Wenn das so in dem Gesetzt steht, werde ich jedenfalls darauf bestehen. Bernd
Nixam 26.05.2011 | 08:43
Sie können auf die Rehabilitationsleistung verzichten. Jedoch ist zu beachten, daß Sie kein Krankengeld mehr erhalten. Sonst stoppt die Krankenkasse das Krankengeld. Einen Zuschuß gibt es in der Rentenversicherung nicht. Nix
Nixam 26.05.2011 | 09:19
Sehen Sie. Also doch Krankengeld= 80% vom Nettoentgelt. Die nehmen nicht die 78,8% als Basis. Die Rentenversicherung tippt genau dieselben Brutto- und Nettowerte der Krankenkasse in den Computer ein. Und dann kommt bei kinderlosen 68% vom Nettoentgelt als Übergangsgeld raus und 75%, wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Nix
Insideram 26.05.2011 | 12:24
Das Krankengeld beträgt 70 % des kalendertäglichen Regelentgelts (brutto). Dieser darf jedoch nicht 90 % des Nettoentgelts übersteigen. (§47 SGB V). Das daraus errechnete Krankengeld ist natürlich brutto, und davon werden nochmal die RV, PV und AF Beiträge fällig. Dann hat man das Nettokrankengeld. Beim Übergangsgeld gelten andere Vorschriften.
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