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Verstehe ich trotzdem nicht. Während dieser Zeiten habe ich RV-Beiträge gezahlt und diese werden auch im Kontenverlauf aufgeführt. Wozu dann noch Nachweise hierüber erbringen?In diesem Zusammenhang werden nun Nachweise für meine Ausbildungszeiten und Fortbildungszeiten verlangt,obwohl diese Zeiten im Kontenverlauf lückenlos nachgewiesen sind. Ich habe über 24 Jahre lückenlos meine Beiträge in die RV gezahlt. Ist das ok so?Dies ist korrekt. Berufsausbildungszeiten werden bei der Rentenberechnung besser bewertet.
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