Lieber Forumsteilnehmer Kugelblitz,
sollte tatsächlich Ihr letzter Arbeitgeber nicht mehr auffindbar sein
und die Entgeltbescheinigung zur Berechung des Übergangsgeldes
G 550 nicht ausgefüllt werden, wird das Übergangsgeld aus dem
derzeit tariflichen oder ortüblichen Arbeitsentgelt berechnet.
Mit der Ermittlung der Übergangsgeld-Berechungsgrundlage aus
einem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt wird sichergestellt,
dass bei der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
die Übergangsgeldzahlung in angemessener Höhe erfolgt und somit
die Einkommensverhältnisse einer mit dem Versicherten altersmäßig
und beruflich vergleichbaren nicht behinderten Person zugrunde gelegt
wird.