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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Alles19.12.2014 | 14:16
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Guten Tag zusammen, ich habe endlich ich habe endlich die Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen von dem Deutschen Rentenversicherungs Bund. Nun zum Thema Übergangsgeld. Ab dem 27.01.2015 würde ich ins  ALG II rutschen, im moment bekomme ich noch ALG I . Jetzt kommt meine frage meine Umschulung würde dann ab dem 02.05.2015 beginnen. Wie wird dann mein Übergangsgeld  berechnet würde ich dann ganznormal Das Geld wie vom Alg 1 bekommen Oder bekomme ich dann das Übergangsgeld wie vom Alg2 Es wäre nett wenn wenn ich eine Antwort bekommen würde Danke schön mal im voraus Mfg Sascha Alles

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld ist grundsätzlich das zuletzt abgerechnete Bruttoarbeitsentgelt

und Nettoarbeitsentgelt, wenn die Beschäftigung bei Beginn der Leistung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Berechnungsgrundlage ist mindestens das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt, das Sie ohne die

vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen hätten erzielen können.

Das Übergangsgeld beträgt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für

- Versicherte, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1 und 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes

(EStG) haben, oder deren Ehegatten oder Lebenspartner, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben,

eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben können, weil sie die Versicherten pflegen oder selbst der Pflege bedürfen

und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, 75 Prozent,

- für die übrigen Versicherten 68 Prozent

der maßgebenden Berechnungsgrundlage.

Damit der Übergangsgeldanspruch geprüft werden kann, haben Sie zusammen mit dem Bewilligungsbescheid auch die Antragsformulare für das Übergangsgeld erhalten.

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