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Experten-Antwort

Übergangsgeld 65 % vom Brutto oder Netto?

von Aneta24.06.2014 | 17:59
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6 Antworten

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Guten Tag zsam ich werde nächstes Jahr umgeschult. Meine letzte Arbeit ist schon lange her. (5 Jahre her) Ich habe als Bürokauffrau gearbeitet und ich werde als Krankenschwester umgeschult. Ich habe nun eine Frage. Mein letztes Bruttogehalt war 1500 €! Ich möchte nun wissen, werden 65 % und zusätzlich 68 % (kein Kind vorhanden) vom Brutto oder Nettogehalt abgezogen? Oder wird es nicht nach meinem Bruttogehalt berechnet weil es lange her ist? Wenn es nicht von meinem Bruttogehalt abgezogen wird, warum muss mein Arbeitgeber dann die Verdienstbescheinigung ausfüllen? Und mein Arbeitgeber musste auch den Bruttogehalt nach Tarif bescheinigen. Wird es davon 65 % und zusätzlich 68 % abgezogen oder wird die DRV nach eigenem Tarif berechnen. Ich danke euch für alle Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aneta,

nach den hier zur Verfügung gestellten Informationen würde Ihr Übergangsgeld vom Brutto-Jahrestariflohn (einschl. Einmalzahlungen - nach den Arbeitgeberangaben) berechnet werden.

Übergangsgeldberechnung:

Tariflohn x 0,65 geteilt durch 360 x 0,68

Mit freundlichem Gruß

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5 Antworten

lianeam 25.06.2014 | 00:41
also es werden 65% vom Bruttogehalt und dann nochmal 68% abgezogen wenn deine arbeit mehr als 4 jahre her ist. ob der abzug von deinem letzten bruttoentgelt abgezogen wird oder was dein arbeitgeber tariflich angegeben hat weiß ich nicht. bei mir wurde es nach dem ortübliches entgelt berechnet. also ähnlich nach dieser tabelle http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Buerokauffrau…
Anetaam 25.06.2014 | 12:32
Danke Liane, aber laut Gehaltstabelle würde ich als Bürokauffrau in Köln ca. 1855 € verdienen. Werden davon 65 % und dann zusätzlich 68 % abgezogen, sodass ich mit ca. 819 € Übergangsgeld rechnen kann? Oder wird nach dem Tarif berechnet was der Arbeitgeber mir bescheinigt hat? Oder hat die DRV eine eigene Tabelle? Wo ist dies zu finden?
Anetaam 25.06.2014 | 21:45
Vielen Dank, aber mit der Berechnung komme ich nicht weiter! Nehmen wir an der Arbeitgeber gibt ein Monatstariflohn von 2000 € an! Lautet dann die Berechnung so: 65 % von 2000 = 1300 € davon nochmal 68 % 68 % von 1300 = 884 Übergangsgeld? Oder habe ich falsch gerechnet?
fabiolaam 25.06.2014 | 21:59
rechnungsbeispiel nach deinen angaben: brutto monatlich 2000 eur, sind im jahr 24000 euro! 24000 x 65 : 100 ergibt 15600 eur 15600 : 360 ergibt 43,33 eur berechnungsgrundlage 43,33 x 68 : 100 ergibt 29,47 eur übergangsgeld täglich 29,47 eur, sind im monat knapp 884 euro, also stimmt deine brechnung. aber warte doch lieber ab was der experte dazu sagt!
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 26.06.2014 | 08:55
Hallo Aneta, Ihre Berechnung ist grundsätzlich richtig, was den Betrag angeht. Laut Gesetz muss gemäß § 48 SGB IX die Berechnung jedoch so erfolgen, wie es fabiola korrekt ausgeführt hat.
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