Es ist richtig, dass Versicherte die ein Kind haben 75% Übergangsgeld erhalten auch wenn es nicht im Haushalt lebt. Entscheidend ist, ob ab Vollendung des 18. Lbj. des Kindes noch ein Anspruch auf Kindergeld oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.
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Es ist richtig, dass Versicherte die ein Kind haben 75% Übergangsgeld erhalten auch wenn es nicht im Haushalt lebt. Entscheidend ist, ob ab Vollendung des 18. Lbj. des Kindes noch ein Anspruch auf Kindergeld oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.
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