zurzeit bin ich verheiratet aber getrennt lebend und habe ein Kind das nicht bei mir wohnt.
Ich habe erfahren das man wenn man ein Kind hat statt 68 Prozent 75 Prozent übergangsgeld erhaltet stimmt das ?
Freundliche Grüße
16.10.2018, 22:08
von
Bert
Das ist richtig. Versicherte, die ein leibliches Kind haben, bekommen 75% der Bemessungsgrundlage. Vereinfacht kann gesagt werden, dass die Höhe des Übergangsgeldes 75% des Nettogehaltes entspricht.
16.10.2018, 22:52
von
Horst
zählen die 75% auch dann noch wenn man getrennt lebt bzw das Kind nicht bei mir lebt?
17.10.2018, 09:13
von
Castle
Ich habe ebenfalls ein Kind, welches zur Zeit des Bezugs von Übergangsgeld nicht bei mir wohnte, ich habe trotzdem 75 % bekommen. VG
17.10.2018, 11:12
Experten-Antwort
Es ist richtig, dass Versicherte die ein Kind haben 75% Übergangsgeld erhalten auch wenn es nicht im Haushalt lebt. Entscheidend ist, ob ab Vollendung des 18. Lbj. des Kindes noch ein Anspruch auf Kindergeld oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.