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Übergangsgeld

von Monilein19.05.2009 | 14:36
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9 Antworten

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Hallo.Ich Beginne am 2.06.09 eine Umschulung.Mir wurde Übergangsgeld Bewilligt.Möchte gerne wissen.wie das Berechnet wird??Ich hatte vom 2.03.07 Karnkengeld Erhalten bis 30.06.08,dann Alg1 bis jetzt.Vorher war ich als Pflegehelferin mit 19,25 Std. Beschäftigt seit dem 16.01.95 Bitte auf eine baldige Antwort. mfg Monilein

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Monilein,

habe leider Ihre Beiträge übersehen, aber jetzt last but not least, die Antwort:

Die Übergangsgeldberechnung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist in § 48 SGB 9 gesetzlich geregelt.

Danach ist das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen, wenn dieses in den letzten 3 Jahren bezogen wurde.

Gleichzeitig ist aus einem Tariflohn, oder wenn keine tarifliche Regelung existiert, aus einem "ortsüblichen" Arbeitsentgelt ein Übergangsgeldbetrag zu errechnen. Der höhere Betrag aus beiden ist für die weitere Berechnung maßgebend.

Einzelheiten können Sie dem Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, welches auf der Internetseite der DRV einzusehen ist, entnehmen. Hier der Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15216/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/05__

fachmitteilungen__rundschreiben/gem__rs__rentenversichtraeger__ue__geld__pdf.html

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Monilein,

maßgeblich für die Höhe des Übergangsgeldes sind Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld durch die Familienkasse der Agentur für Arbeit besteht.

Für die Beiträge zur Pflegeversicherung kommt es lediglich auf die Elterneigenschaft an, unabhängig vom Alter der Kinder. Sie wären bei Nachweis der Elterneigenschaft berechtigt, einen um 0,25 % ermäßigten Satz zur Pflegeversicherung zu leisten.

7 Antworten

Monileinam 19.05.2009 | 14:43
das Übergangsgeld bekomme ich von der Deutschenrentenversicherung Bund.
Monileinam 19.05.2009 | 20:35
ich bin schon seit 1995 als Pflegehelferin im Hause,mit sämtl. Lehrgängen.Mit Steuerklasse 1 habe ich 1.097 Euro Brutto mfg Monilein
Sardeam 19.05.2009 | 20:22
Hallo, mich würd Intressieren, was man als Pflegehelfer in Teilzeit so im Monat verdient. Habe das Probelm,das mir jetzt eine Stelle angeboten wurde,auf Teilzeit,befristet erstmal auf 6 Monate evtl aber erweiterbar auf eine Vollzeit stelle. Sache ist nur,das ich zur Zeit einen Qualifizierungslehrgang im BFW Hamm mache,und Übergangsgeld bekomme.
Nixam 20.05.2009 | 08:17
Gemäss § 22 Absatz 2 SGB VI wird die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld aus 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt, des ortsüblichen Arbeitsentgeltes ermittelt, das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gilt, wenn 1) die Berechnung nach dem tatsächlichen Entgelt zu einem geringeren Betrag führt oder 2) der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum länger als 3 Jahre zurückliegt. Notfalls wird die Übergangsgeldberechnung aus dem Ihnen zustehenden Tarifentgelt unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben berechnet. Stundenlohn x Wochenstunden x 4 Wochen = Monatsentgelt Davon 65% = Tarifentgelt zu kürzen auf 68%(wenn Sie keine Kinder haben oder auf 75%(wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben) Massgebend ist immer der Lohn/das Tarifentgelt für einen Vollzeitjob! Ihr Gehalt wird auf einen Vollzeitjob hochgerechnet und mit dem Tarifentgelt für einen Vollzeitjob Ihrer Branche/Berufes verglichen. Viele Grüsse Nix
Monileinam 20.05.2009 | 18:55
Ich habe 2 Kinder die sind 26 Jahre und 24 Jahre.leben aber nicht in meinem Haushalt.Werden die auch mitgerechnet??Sitze gerade beim Ausfüllen des Antrages für Übergangsgeld.Muß ich auch was Eintragen,bei Beitragszuschlag für Kinderlose?? mfg Monilein
Nixam 22.05.2009 | 07:46
Bei "Beitrag für Kinderlose" müssen Sie mindestens 1 Kind eintragen, auch wenn dieses schon über 18 Jahre alt ist und schon lange nicht mehr bei Ihnen wohnt. Viele Grüsse Nix
Monileinam 22.05.2009 | 09:12
Hallöle.Danke für ihre Antwort.Soweit habe ich die Berechnung Verstanden.Aber mich Interessiert,weil ich ja seit dem 30.06.09 Alg Erhalte,und vor dem Alg Kg Bekommen habe,vom 2.03.07-29.06.08,ob das auch in der Berechnung drinn ist??Ich habe das letzte Mal Gearbeitet am 16.01.07.Bezahlt wurde ich nach BAT. lg Monilein
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