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Übergangsgeld

von carsten11.07.2008 | 20:14
1274 Ansichten
3 Antworten

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Beginne demnächst eine 1-jährige LTA. Meine letzte Beschäftigung liegt länger als 4 Jahre zurück. Deshalb habe ichdas Formular G550 an den damaligen Arb.geber geschickt,der mir mein fiktives Gehalt nach dem derzeit gültigen Tarifvertrag bescheinigt hat. Ich beziehe bis zum Beginn der Massnahme noch Alg 2. Wird das Übergangsgeld nach diesem Tarifgehalt berechnet-oder spielt das derzeitige Alg 2 eine Rolle. Mit welchem Betrag kann ich ungefähr rechnen bei folgenden Zahlen: Bruttogehalt : 2.8oo€ - dazu tarifvertraglich geregelte jährliche Einmalzahlungen für 2008 und 2009 jeweils 1300 €. Bin ledig und kinderlos.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Carsten,

"Nix" hat die Frage schon beantwortet, dem ist nichts hinzuzufügen.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche LTA!

2 Antworten

Nixam 14.07.2008 | 06:58
Berechnung gemäss § 48 SGB IX: Bruttotarifentgelt monatlich EUR 2.800,-- x 12 Monate = EUR 33.600,-- Bruttojahrestarifentgelt plus EUR 1.300,-- = Bruttojahrestarifentgelt EUR 34.900,-- 65% = EUR 22.685 dividiert durch 12 = EUR 1.890,42 monatliches Tarifentgelt entspricht dem Nettoentgelt Kürzung auf 68% weil keine Kinder, sonst 75% Also EUR 1.890,42 davon 68% = EUR 1.285,49 monatliches Übergangsgeld bzw. EUR 1.285,49 dividiert durch 30 = EUR 42,85 kalendertägliches Übergangsgeld multipliziert mal Anzahl der Tage bei teilweise belegten Monaten am Anfang und Ende der LTA. ALG 2 wird bei der Übergangsgeldberechnung nicht berücksichtigt, weil es ja selbst eine Sozialleistung ist, die ohnehin ab dem 1. Tag der Übergangsgeldzahlung wegfällt bzw. von der ARGE hinsichtlich des Anspruchs neu festgestellt werden muss. Eine Anrechnung auf das Übergangsgeld erfolgt nicht. Bei monatlich EUR 1.285,49 Übergangsgeld dürften Sie aber nur schwer Anspruch auf ALG 2 haben. Wünsche uns allen eine sonnige Woche MfG Nix
carstenam 14.07.2008 | 12:04
Vielen Dank !
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