Übergangsgeld

von
Jasmin

Hallo!

Ich bin seit Februar 2013 cronisch Krank. Habe aber trotzdem noch meine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhalden und die Weiterbildung zur Handrlsassistetin beendet. Dann bekam ich Krankengeld. Nächsten monat werde ich ausgesteuert und soll 455€ Arbeitslosengeld bekommen, wo ich mich frage wie ich davon leben soll. Im April war ich schon zur meditinische Reha und im kommenden Januar soll ich eine Umschulung machen. Jetzt meine fragen:

1. Habe ich anspruch auf zwischenübergangsgel?

2. Wie wird mein Übergangsgeld berechnet (Kauffrau im Einzenlhandel oder Handelsassistentin)?

Vielen Dank schon mal

LG
.

von
Daniel

Hallo Jasmin, Zwischenübergangsgeld gibt es nicht. Du bekommst Dein Alg 1. Von € 455 kann man leben, als Hartz IV Empfänger gibt es viel weniger! Du kannst zusätzlich Wohngeld beantragen.
Wenn Du zum AA gehst geben sie Dir sowieso einen Gesundheitsfragebogen mit.
Alles weitere erfährst Du vom Amtsarzt.
Warum willst Du eine Umschulung machen wenn Du doch gerade erst einen Beruf erlernt hast? Das wiederspricht sich doch!
Übergangsgeld wird auch von Deinem Einkommen berechnet.

von
Jasmin

Wieso gibt es kein zwischenübergangsgel?

Leider muss ich eine Umschulung machen da ich meinen gerade erlernten beeuf durch die krankheit nicht mehr ausüben kann!

von
Jasmin

Wieso gibt es kein zwischenübergangsgel?

Leider muss ich eine Umschulung machen da ich meinen gerade erlernten beeuf durch die krankheit nicht mehr ausüben kann!

von
Anonym

Die Voraussetzungen für Zwischenübergangsgeld stehen hier: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_51R2.1

Experten-Antwort

Hallo Jasmin,

wenn Sie eine medizinische Rehabilitationsleistung vom Rentenversicherungsträger erhalten haben und im Ergebnis eine weitere berufliche Rehabilitation erforderlich ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld.

Ich empfehle Ihnen die Leistung schriftlich zu beantragen. Dann werden Ihre individuellen Voraussetzungen geprüft. Eventuell wird noch eine Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit und die fehlende Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung durch die Agentur für Arbeit erforderlich sein.

Das Übergangsgeld für die berufliche Rehabilitation wird zum einen aus dem zuletzt erzielten Arbeitsentgelt berechnet und mit einem tariflichen Arbeitsentgelt verglichen. Wenn Sie die Weiterbildung zur Handelsassistentin abgeschlossen haben, ist dieser Beruf für die Ermittlung des tariflichen Entgeltes maßgebend. Bei der Berechnung erfolgt sowohl bei dem tariflichen Arbeitsentgelt als auch beim Übergangsgeldauszahlbetrag eine prozentuale Kürzung. Im Bescheid werden die Berechnungsschritte ausführlich erläutert.

von
Jasmin

Also!!!

Ich habe einen Antrag auf Zwischenübergangsgeld gestellt und der wurde sofort abgelehnt.

mitlerwile bin ich jetzt ausgesteuert und in der Berufsfindung.

mein frage ist noch die Berechnung des Übergangsgeldes während der Umschulung da ich ja nur kauffrau im Einzelhandel und Handelsassistentin gelernt habe. ich war aber noch nicht fest in diesen Beruf Angestellt oder ist das egal.....("gelernt ist Gelernt")

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