Hallo User Eduard K.,
ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht während einer Reha-maßnahme nur, wenn vor Beginn der Maßnahme Arbeitsentgelt oder Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld) bezogen wurde.
Falls Sie Leistungen von der WfB bekommen werden, ist zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um Arbeitsentgelt handelt. Die Prüfung kann nur durchgeführt werden, wenn Sie einen Antrag auf eine Reha-maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Falls es kein Arbeitsentgelt darstellt, haben Sie während der Reha-maßnahme keinen Anspruch auf Übergangsgeld.
Ggfs. könnte die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe auch ein Eingliederungszuschuss an einen Arbeitgeber zahlen, damit Sie wieder auf den Arbeitsmarkt kommen. Auch hier ist ein Antrag notwendig.