Hallo,
Ich habe heute Bescheid gekriegt, das mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt worden ist, und das ich weiteren Bescheid kriege über Art und Umfang.
Bis 30.07 beziehe ich noch Arbeitslosengeld I .
Muss ich jetzt Arbeitslosengeld II beantragen, oder wird mir Übergangsgeld gezahlt?Habe versucht heute jemanden von DRV zu erreichen, leider ohne Erfolg.
Ich weiss nicht wie es jetzt weiter gehen soll.
Wenn dies der erste Bescheid ist, den Sie erhalten haben, handelt es sich um eine Bewilligung dem Grunde nach. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden für Sie dann Termine mit dem Rehafachberater vereinbart, der Ihnen den weiteren Ablauf erklärt. Sie dürfen dazu ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben, brauchen einen Mindestumfang an Bildung usw. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird Ihnen ein Eingliederungszuschuss bewilligt. Diesen erhält Ihr Arbeitgeber, sobald Sie einen neuen gefunden haben, als eine Art Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das er Ihnen zahlt.
Ich empfehle Ihnen, das Arbeitslosengeld II vorsichtshalber zu beantragen.
Die Entscheidung über Art und Umfang der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Es gibt keine Garantie, dass das schon bis zum 30.07. entschieden wird.
Die Frage wurde bereits abschließend beantwortet.
Danke für die Antwort.
Was heisst den bestimmten Alter?
Ich bin 45.