Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem erfolgreich meine Ausbildung zum Mediengestalter absolviert,und habe in dieser Zeit Übergangsgeld bezogen(Von der DRV).Vor meiner Ausbildung habe ich keinen Anspruch mehr auf ALG 1 . Nun musste ich einen neuen Antrag stellen und habe wieder Anspruch auf ALG 1 der aber deutlich unter dem Übergangs Geld liegt. In meiner Ausbildungszeit habe ich keine Leistung an das Arbeitsamt geleistet,wie kann es sein das ich nun wieder Anspruch habe? Hätte ich keinen Anspruch gehabt,müsste die DRV für 3 Monate nach meiner Ausbildung weiter Übergangsgeld zahlen.Eine frage wäre ob die DRV dieses Aufstocken muss oder sogar 3 Monate das Übergangsgeld weiter zahlen?
Vielen Dank
25.02.2013, 09:22
von
???
Falls Sie eine betriebliche Umschulung absolviert haben, waren Sie als Auszubildender in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Daher dann der jetzige Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sobald ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann ein Anschlussübergangsgeld nicht mehr gezahlt werden. Ein Aufzahlung gibt es nicht. Sollten Sie Ihre Ausbildung im BFW absolviert haben, können Sie sich von Ihrer Arbeitsagentur erklären lassen, wie die zu einem Anspruch kommen.