Hallo Linda,
nach der geschilderten Sachlage wird das Übergangsgeld voraussichtlich nach dem aktuellen Tarifentgelt aus dem Vormonat vor Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme ab 05/2010 berechnet, da Sie in den letzten 3 Jahren vor Beginn dieser Maßnahme nicht mehr berufstätig waren. Zugrunde gelegt wird hierbei die erlernte bzw. zulezt überwieged ausgeübte Tätigkeit, die Sie behinderungsbedingt nicht mehr ausüben können, hier vermutlich die Tätigkeit als Altenpflegerin. Weitere Details klären Sie bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger.