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Übergangsgeld

von Linda21.04.2010 | 08:03
1006 Ansichten
4 Antworten

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Im Jahr 2006 habe ich zu letzt als Altenpflegerin gearbeitet. Der MDK bescheinigte mir,das ich in diesem Beruf nicht mehr arbeiten dürfte und ich bekam eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.Diese Maßnahme wurde dann seitens der Rentenversicherung abgebrochen da ich eine Lungenentzündung bekam uns über 6 Wochen krank war.Ich stellte erneut einen Antrag und erhielt während der Wartezeit(über 1 Jahr),Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 . Der Anspruch endete im Januar 2010.Seitdem erhalte ich keine Bezüge mehr und mußte mich bei meinem Mann Familienversichern.Gestern wurde meinem Antrag stattgegeben und ich kann am 03.05.2010 eine erneute Maßnahme vom Rentenversicherungsträger beginnen.Wie bzw nach welchen Einkünften wird nun das Übergangsgeld berechnet?? Lg Linda

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Linda,

nach der geschilderten Sachlage wird das Übergangsgeld voraussichtlich nach dem aktuellen Tarifentgelt aus dem Vormonat vor Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme ab 05/2010 berechnet, da Sie in den letzten 3 Jahren vor Beginn dieser Maßnahme nicht mehr berufstätig waren. Zugrunde gelegt wird hierbei die erlernte bzw. zulezt überwieged ausgeübte Tätigkeit, die Sie behinderungsbedingt nicht mehr ausüben können, hier vermutlich die Tätigkeit als Altenpflegerin. Weitere Details klären Sie bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

3 Antworten

Nixam 21.04.2010 | 11:19
Beispiel für eine Übergangsgeldberechnung aus Tarifentgelt: Setzen Sie einfach Ihre eigenen Tarifentgeltwerte ein. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Viele Grüsse Nix
Nixam 21.04.2010 | 11:16
Hallo Linda! Das Übergangsgeld wird aus dem Tarifentgelt berechnet, welches Ihrer letzten Tätigkeit zugrunde zu legen ist. Viele Grüsse Nix
Lindaam 21.04.2010 | 11:25
Recht herzlichen Dank da bin ich sehr erleichtert ich dachte schon da ich nun kein einkommen mehr habe wird das Übergangsgeld vom letzten Arbeitslosen-u Krankengeld berechnet. Nochmals 1000 Dank Gruß Linda
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