Guten Tag/Abend,
ich war vor 2 Monaten zur med. Reha, Bewilligungszeitraum der DRV: 6 Wochen.
Von der Rehaklinik vorgegebener Anreisetag war ein Montag und Abreisetag dann wieder ein Montag 6 Wochen später. Das sind nun aber 43 Tage, während 6 Wochen ja 6x7 also 42 Tage wären und dementsprechend hat mir die DRV auch das Übergangsgeld nur für 42 Tage überwiesen.
Ist das so richtig, wird der Abreisetag nicht mitgerechnet??
Im Bescheid steht zwar "Wird das Übergangsgeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen"? Bloß bei mir war es kein ganzer Kalendermonat, sondern ein halber und im zweiten Monat nochmal 3 Wochen.
Ich habe das mit dem fehlenden Tag leider erst jetzt gemerkt, weil mir das JobCenter nämlich eine Rückforderung der für August erhaltenen KdU berechnet, weil ich ja soundsoviel Übergangsgeld erhalten hätte, aber sie gehen eben von einem Tag mehr aus als ich tatsächlich erhalten habe.
Jetzt ist die Frage, kann ich da um Prüfung bei der DRV bitten oder müsste ich dem JobCenter mitteilen, dass ich nicht den Betrag erhalten habe, von dem sie ausgehen, und somit die Rückforderung nicht berechtigt ist?
Falls ich mich an die DRV wenden müsste, geht das jetzt überhaupt noch? Die Zahlung ist ja jetzt schon 8 Wochen her.
Und noch eine Frage: Das Übergangsgeld wurde ja anhand des zuvor erhaltenen Krankengeldes berechnet.
Kalendertägliches Brutto-Krankengeld: 22,67 EUR
Kalendertägliches Netto-Krankengeld (mit Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, also der Betrag, den ich von der Krankenkasse erhalten habe): 22,56 EUR
Die DRV hat nun den Netto-Betrag 22,56 genommen und nochmal Zuschlag wg. Kinderlosigkeit abgezogen, so dass der Tagessatz für das Ü-Geld 22,45 EUR beträgt. Ist das alles so richtig, hätte nicht als Grundlage das Krankengeld-Brutto genommen werden müssen?
beste Grüße,
Eleanor