Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld

von Eleanor24.10.2008 | 18:46
1468 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag/Abend, ich war vor 2 Monaten zur med. Reha, Bewilligungszeitraum der DRV: 6 Wochen. Von der Rehaklinik vorgegebener Anreisetag war ein Montag und Abreisetag dann wieder ein Montag 6 Wochen später. Das sind nun aber 43 Tage, während 6 Wochen ja 6x7 also 42 Tage wären und dementsprechend hat mir die DRV auch das Übergangsgeld nur für 42 Tage überwiesen. Ist das so richtig, wird der Abreisetag nicht mitgerechnet?? Im Bescheid steht zwar "Wird das Übergangsgeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen"? Bloß bei mir war es kein ganzer Kalendermonat, sondern ein halber und im zweiten Monat nochmal 3 Wochen. Ich habe das mit dem fehlenden Tag leider erst jetzt gemerkt, weil mir das JobCenter nämlich eine Rückforderung der für August erhaltenen KdU berechnet, weil ich ja soundsoviel Übergangsgeld erhalten hätte, aber sie gehen eben von einem Tag mehr aus als ich tatsächlich erhalten habe. Jetzt ist die Frage, kann ich da um Prüfung bei der DRV bitten oder müsste ich dem JobCenter mitteilen, dass ich nicht den Betrag erhalten habe, von dem sie ausgehen, und somit die Rückforderung nicht berechtigt ist? Falls ich mich an die DRV wenden müsste, geht das jetzt überhaupt noch? Die Zahlung ist ja jetzt schon 8 Wochen her. Und noch eine Frage: Das Übergangsgeld wurde ja anhand des zuvor erhaltenen Krankengeldes berechnet. Kalendertägliches Brutto-Krankengeld: 22,67 EUR Kalendertägliches Netto-Krankengeld (mit Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, also der Betrag, den ich von der Krankenkasse erhalten habe): 22,56 EUR Die DRV hat nun den Netto-Betrag 22,56 genommen und nochmal Zuschlag wg. Kinderlosigkeit abgezogen, so dass der Tagessatz für das Ü-Geld 22,45 EUR beträgt. Ist das alles so richtig, hätte nicht als Grundlage das Krankengeld-Brutto genommen werden müssen? beste Grüße, Eleanor

2 Antworten

Nixam 27.10.2008 | 06:43
Sozialleistung eines anderen Trägers und ÜBergangsgeld des RV-Trägers bilden eine Einheit und dürfen in einem MOnat für nicht mehr als insgesamt 30 Tage gezahlt werden. Dadurch bildet der erste Monat Ihrer medizinischen Leistung mit der Arbeitslosengeldzahlung des Arbeitsamtes einen vollen Kalendermonat, weshalb nur für 30 Tage Übergangsgeldanspruch - mit dem Arbeitslosengeld zusammen - bestehen darf. Deshalb ist es richtig, dass Sie bei 43 Tagen nur 42 Tage Übergangsgeld erhalten haben. Auch das Übergansgeld ist hinsichtlich der Höhe korrekt berechnet. Das Krankengeld bei der Krankenkasse beträgt 80% vom letzten Nettoentgelt und das Übergangsgeld beträgt - wenn Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben - nur 68% vom letzten Nettoentgelt. Dazu müssen Sie natürlich, wie - ebenfalls richtig von der Deutschen Rentenversicherung berechnet - den Kinderlosen-Pflegeversicherungszuschlag bezahlen. Damit bleibt festzustellen, dass das von der Deutschen Rentneversicherung berechnete Übergangsgeld richtig ist. Da Sie nicht den genauen Zeitraum genannt haben ...von Datum ....bis Datum..., konnte ich Ihnen keine genaue Anzahl der Anspruchstage Übergangsgeld berechnen. Nix
Eleanoram 27.10.2008 | 16:57
vielen Dank für die Antwort! (auch wenn sie für mich schade ist) Gruß, Eleanor
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026