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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Manuela Gatz07.06.2014 | 10:31
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2 Antworten

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hallo, ich habe an einer tal teilgenommen (umschulung). dort habe ich von der drv 68 % des letzten gehaltes bekommen. während der tal bin ich krank geworden und die tal wurde abgebrochen. ich habe dann kg erhalten. jetzt nach einem jahr wurde mir die medizinische reha bewilligt und man hat nun das neue ü-geld berechnet und zwar 68% vom letzten ü-geld. ist das richtig so? ich kann mir das garnicht vorstellen. danke schon mall für die antwortem lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Übergangsgeldhöhe von 68% ergibt sich bei beruflichen und medizinischen Rehabilitationsleistungen, wenn u.a. keine Kinder bei der Übergangsgeldzahlung zu berücksichtigen sind. Wenn bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitation durchgehend Arbeitsunfähigkeit vorlag, sind die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Rehabilitationsleitung zu übernehmen. Grundsätzlich erfolgt die prozentuale Kürzung jedoch von der Übergangsgeldberechnungsgrundlage und nicht vom Zahlbetrag des Übergangsgeldes, das während der beruflichen Rehabilitation gewährt wurde.

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1 Antworten

Toniam 09.06.2014 | 19:41
Hallo Manuela, dass das jetzige Übergangsgeld aus dem damaligen Übergangsgeld berechnet wird, klingt in der Tat paradox, scheint wie du es beschreibst aber richtig zu sein. Du erhälts ja jetzt eine andere Rehamaßnahme, nicht mehr die Tal. Das Übergangsgeld während der medizinischen Reha wird aus dem letzten rentenversicherungspflichtigen Entgelt (bzw. Sozialleistung) berechnet, dass du vor Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit erhalten hast. Da du vor deiner AU das Übergangsgeld während der beruflichen Reha erhalten hast, ist das damalige Übergangsgeld die Berechnungsgrundlage für dein neues Übergangsgeld. Der Betrag sollte nicht stark von deinem bisherigen Krankengeld abweichen. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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