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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Ilse08.05.2019 | 08:08
95 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilse,

das Übergangsgeld/Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird grundsätzlich nach dem Entgelt der letzten Tätigkeit berechnet, sofern der Bemessungszeitraum bei Beginn der Maßnahme zur LTA nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Diese Berechnungsgrundlage wird immer mit

dem fiktiven Arbeitsentgelt, der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation aus Ihrem bisherigen Berufsleben zu Beginn Ihrer Maßnahme verglichen. Dies ist nach Qualifikationsgruppen eingeteilt und die Grundlage wird in Ihrem Einzelfall ermittelt. Das letztlich höhere Entgelt bildet die Grundlage der Berechnung.

Bitte wenden Sie sich an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überprüfung Ihres individuellen Sachverhaltes und damit die Basis für Ihre Berechnung festgestellt werden kann.

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4 Antworten

Esliam 08.05.2019 | 08:17
Hallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Ilseam 08.05.2019 | 08:49
Hallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und Grüße
Hallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Hallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße Grüße
Ilseam 09.05.2019 | 07:51
Hallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und Grüße
Hallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Hallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße Grüße
Hallo, ja, dann nur natürlich 50% (die Hälfte). mfg
Hallo Wie wird das im Detai berechnet ? Grüsse
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