Hallo Angelika 40,
als Übergangsgeld erhalten Sie 68% des sogenannten Bemessungsentgeltes. Wenn Sie vor Erhalt des Übergangsgeldes Krankengeld erhalten haben, werden die 68% von dem Betrag gezahlt, den die Krankenversicherung als Ausgangsbetrag für die Berechnung Ihrer Leistung verwendet hat. Schauen Sie einfach in den Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenversicherung. Dort finden Sie den maßgeblichen Ausgangsbetrag.