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Übergangsgeld

von Timo19.11.2008 | 20:28
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo :) Kann mir eventuell jemand sagen wie sich mein Übergangsgeld errechnet? Vielleicht anhand eines Beispiels. Mein letzter Nettoverdienst betrug 1640€. Vielen Dank im voraus. Timo

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die maßgebende Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bestimmt sich bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern nach dem letzten abgerechneten Bruttoarbeitsentgelt und Nettoarbeitsentgelt. Das Übergangsgeld wird zunächst aus 80 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts berechnet, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Dieser Betrag wird mit dem laufenden Nettoarbeitsentgelt verglichen. Der niedrigere Betrag ist die für die Höhe des Übergangsgeldes maßgebende Berechnungsgrundlage. Haben Sie ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld oder liegt Pflegebedürftigkeit vor, beträgt das Übergangsgeld 75 Prozent der Berechnungsgrundlage, in allen anderen Fällen 68 Prozent. Die Berechnungsgrundlage kann sich erhöhen, wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

§ 48 SGB IX

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird aus 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder, wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt, des ortsüblichen Arbeitsentgelts ermittelt, das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der Leistungsempfänger gilt, wenn

1. die Berechnung nach den §§ 46 und 47 zu einem geringeren Betrag führt,

2. Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht erzielt worden ist oder

3. der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als drei Jahre zurückliegt.

Maßgebend ist das Arbeitsentgelt in dem letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistungen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für diejenige Beschäftigung, für die Leistungsempfänger ohne die Behinderung nach ihren beruflichen Fähigkeiten, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit und nach ihrem Lebensalter in Betracht kämen. Für den Kalendertag wird der 360. Teil dieses Betrages angesetzt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Am einfachsten wäre es sicher, wenn Sie den für die Berechnung des Übergangsgeldes zuständigen Mitarbeiter von der Deutschen Rentenversicherung Hessen in Frankfurt am Main anrufen. Dieser sollte auf dem Übergangsgeldbescheid angegeben sein.

6 Antworten

Nixam 20.11.2008 | 06:39
Nettoentgelt EUR 1.640,-- 68% EUR 1.115,20 ohne KInder unter 18 Jahren 75% EUR 1.230,-- wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Viele Grüsse Nix
Nixam 20.11.2008 | 12:24
Dazu kommt noch ein 360-zigstel von den Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Das müssen Sie ebenfalls berücksichtigen. Beispiel: Nettoentgelt EUR 1.640,-- Urlaubsgeld EUR 500,-- Weihnachtsgeld EUR 800,-- --------------------------- Einmalzahlungen EUR 500,-- plus 800,-- = EUR 1.300 dividert durch 360 = EUR 3,61 x 30 Tage/Monat = EUR 108,33 monatlich Nettoentgelt EUR 1.640,-- Einmalzahlung EUR 108,33 monatlich -------------------------- Nettoentgelt EUR 1.748,33 gesamt Davon 68% = EUR 1.188,86 monatliches Entgelt etwa, wenn Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben bzw. EUR 1.311,25 = 75%, wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben. Viele Grüsse Nix
Nixam 20.11.2008 | 14:33
Monatliches ÜBERGANGSGELD = EUR 1.188,86 sollte es natürlich heissen, nicht "monatliches Entgelt". Nix
Timoam 20.11.2008 | 16:26
Super, dass hat mir ja schon sehr geholfen. Danke! Aber wenn man sich mal meine Berechnung anschaut (siehe Link), kann doch irgendwas nicht stimmen oder? Vielleicht ist es auch nur das vorübergehende Übergangsgeld was mir berechnet wurde!? http://www.pictureupload.de/originals/pictures/201108164504_rech… Vielen Dank im voraus! mfg Timo
Timoam 20.11.2008 | 18:14
Hallo, keins der drei Punkte trifft bei mir zu. Wo kann die Ursache für das niedrige Übergangsgeld liegen? mfg Timo
Timoam 20.11.2008 | 18:22
Okay, dann werde ich das mal tun. Mir kommt das ganze eh ein bisschen komisch vor. Ich bedanke mich trotzallem recht Herzlich für die schnelle Antwort. MfG Timo
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