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Experten-Antwort

übergangsgeld

von vanessa15.04.2014 | 16:33
828 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich freue mich daß es diesen forum gibt und ich hoffe jemand kann mir helfen. ich habe alg I bezigen und dann war ich auf der kur. da habe ich übergangsgeld erhalten. nach der kur wieder alg I. später habe ich mich vom arbeitsamt abgemeldet und bin für 4 monate im ausland gewesen. später kam ich wieder nach deutschland zurück und habe mein restanspruch an alg I erhalten. restanspruch war 20 tage. in der zwischenzeit habe ich die berufliche reha bewilligt bekommen. sie fing 4 tage vor ablauf meines alg I an und ich habe übergangsgeld beantragt. leider sagte mir die drv dame daß ich keinen anspruch auf übergangsgeld habe weil ich nicht lückenlos alg I erhalten habe sondern dazwischen kein geld/ einkommen erzielt habe. ich habe hier einen ähnlichen fall gelesen. hat die drv dame recht. falls wohnort wichtig ist, es ist in mainz. ich freue mich auf experten antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo vanessa,

ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles werden wir hier in diesem Forum nicht klären können, ob und inwieweit ein Anspruch auf Übergangsgeld während Ihrer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht.

Bitte setzen Sie sich nochmals mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und lassen Ihren Anspruch überprüfen. Vermutlich wird Ihr Aufenthalt im Ausland eine Rolle bei der Entscheidung gespielt haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 17.04.2014 | 12:53
Die Antwort der Kollegin ist leider verkehrt. Sofern es sich nicht um eine Berufsfindung/Arbeitserprobung handelt, ist ein Anspruch auf Übergangsgeld gegeben. Ein Auslandsaufenthalt ist unschädlich.
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