Hallo vanessa,
ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles werden wir hier in diesem Forum nicht klären können, ob und inwieweit ein Anspruch auf Übergangsgeld während Ihrer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht.
Bitte setzen Sie sich nochmals mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und lassen Ihren Anspruch überprüfen. Vermutlich wird Ihr Aufenthalt im Ausland eine Rolle bei der Entscheidung gespielt haben.