Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Tim N.22.02.2014 | 12:21
2153 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich musste 2010 krankheitsbedingt meine Ausbildung abbrechen. Es folgte ein Aufenthalt in einer Rehabilitation-Klinik. Ab 2011 wird Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt. Ich werde demnächst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Von 2011 bis heute habe ich Sozialhilfe nach SGB XII in Anspruch genommen. Wie viel Übergangsgeld steht mir während der LTA zu? Gibt es Unterschiede, die von der Art der LTA abhängen? Die genaue LTA steht noch nicht fest.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim N.,

wir verweisen im wesentlichen auf die ausführungen von "???".

Wie sich Ihr Übergangsgeld dann tatsächlich errrechnet, wird im Einzelfall durch die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu prüfen sein. Bitte setzen Sie sich hierzu unmittelbar mit Ihrem Reha-sachbearbeiter in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

???am 22.02.2014 | 13:21
Das Übergangsgeld wird bei Ihnen nur noch aus dem Tariflohn berechnet, da Sie das letzte Mal vor über 3 Jahren gearbeitet haben. Maßgeblich ist der Tariflohn für Ihren Ausbildungsberuf. Sie werden so gestellt, als ob Sie gerade ausgelernt hätten. Auf Ihr Übergangsgeld wird die Rente angerechnet. Welchen Einfluss die Maßnahme auf Ihre Rente hat, hängt natürlich von der Maßnahmenart ab. Gehen Sie in eine WfbM, ist Ihre Rente in keinem Fall gefährdet. Wenn Sie eine Umschulung absolvieren, ist das wieder etwas ganz was anderes.
Tim N.am 22.02.2014 | 12:29
Ergänzung: Die bisherien Rentenzahlungen wurden direkt an das Sozialamt überwiesen, da ich Leistungen nach SGBXII erhalten habe. Es hat jedoch stets ein Anspruch auf volle EM Rente bestanden. Es gibt aucb die Möglichkeit, zwischen meinem Aufenthalt in der jetzigen SGB XII Einrichtung für einige Monate ausschließlich von meiner Rente zu leben. Die Rente wurde nie aufgestockt, um das Niveau der Grundsicherung zu erreichen. Vielmehr fallen Kosten für meine jetzige Unterbringung in der SGBXII Einrichtung an, die bei ca. 3000 Euro liegen und deshalb über der Höhe meiner Rente. Das ist der Grund, weshalb das Sozialamt die komplette Rente von mir fordert.
Tim N.am 22.02.2014 | 12:40
Ich habe noch eine 2. für mich sehr wichtige Frage: was passiert mit meinem Status als voll Erwerbsgeminderter, wenn ich die LTA anfange? Falls ich die Maßnahme nicht schaffe, habe ich Angst, dass ich dann auch noch meine EM (Rente) verliere...
Tim N.am 22.02.2014 | 13:44
Wie wird das Übergangsgeld auf die Rente angerechnet? Muss mein Status mit der vollen EM bei Maßnahmenbeginn aufgehoben werden, wenn ich in a. ein Berufsförderungswerk gehe oder b. eine schulische Erstausbildung mache (Die Berufsausbildung zuvor wurde nicht abgeschlossen)? Für den Fall, dass während oder nach einer der oben aufgeführten Maßnahmen wieder Verschlechterung meines Gesundheitszustandes eintritt und die EM aufgehoben wurde, welche Hürden zur Wiedererlangung des EM-Statusses gäbe es?
Tim N.am 22.02.2014 | 18:50
Kann mir da jemand helfen?
Negative Kraftam 23.02.2014 | 13:47
Die Rente wird weitergezahlt und auf das Übergangsgeld angerechnet. Das Geld was Sie monatlich erhalten entspricht dem Übergangsgeld. Es erfolgt eine volle Anrechnung der Rente. Mehr Informationen erhalten Sie im "Rundschreiben Übergangsgeld", der Deutschen Rentenversicherung. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Tim N.am 23.02.2014 | 15:14
Vielen Dank. Nochmal: Wie steht es um den EM-Status (siehe oben)? Und: Bei welcher LTA-Maßnahme (WfbM, BFW, PAS, Praktika,..) steht mir welches Geld zu (Übergangsgeld oder Grundsicherung oder ,, Taschengeld"). Bitte um Antwort!!
Negative Kraftam 23.02.2014 | 18:45
Übergangsgeld gibt es im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer WfbM, dieses gilt als Teilhabe am Arbeitsleben. Auch eine Umschulung im Bfw gilt als Teilhabe am Arbeitsleben. Für alle sonstigen Maßnahmen fragen Sie am besten den Veranstalter.
Tim N.am 23.02.2014 | 22:28
Vielen Dank auch für diese Anrwort. Für eine Antwort auf die Frage, ob der Status als Erwerbsgeminderter vor Maßnahmenbeginn (s. o.) aufgehoben werden muss, wäre ich dankbar.
=//=am 24.02.2014 | 10:03
Es wird nichts aufgehoben. Sie bekommen weiter Ihre Rente und ggfls. ÜG, auf das die Rente angerechnet wird. Insofern ändert sich während der Maßnahme nichts.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026