Hallo Tim N.,
wir verweisen im wesentlichen auf die ausführungen von "???".
Wie sich Ihr Übergangsgeld dann tatsächlich errrechnet, wird im Einzelfall durch die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu prüfen sein. Bitte setzen Sie sich hierzu unmittelbar mit Ihrem Reha-sachbearbeiter in Verbindung.