Hallo, ich würde gerne wissen,wie sich das Übergangsgeld berechnet,wenn man zu 50% angestellt und zu ca.50% selbständig tätig war bevor man berufsunfähig wurde?
11.03.2009, 10:51
von
Nix
Werden Sie jetzt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durchführen oder welches Übergangsgeld meinen Sie? Übergangsgeld gibt es bei berufsfördernden und medizinischen Leistungen. Aber, wenn Sie doch berufsunfähig geworden sind und Rente beziehen....? Bitte konkretere Frage! Nix
11.03.2009, 11:01
von
Spondylos
Ich werde eine Teilhabe am Arbeitsleben durchführen.Ich warte nur noch auf den schriftlichen Bescheid.Ich beziehe eine private BU-Rente und habe auf Grund meiner Erkrankung seit 2001 ein ruhendes Arbeitsverhältnis.In meinem Beruf kann ich nicht mehr arbeiten,daher die Umschulung
11.03.2009, 11:07
von
Nix
Wenn Sie 50% selbständig waren, dann durften Sie wohl keine freiwilligen Beiträge als Selbständiger zahlen. Daher berechnet sich das Übergangsgeld nur aus dem Arbeitsentgelt Ihrer 50%igen versicherungspflichtigen Beschäftigung.