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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Andrea29.08.2020 | 19:17
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4 Antworten

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Hallo Zusammen.Ich werde Ende September ausgesteuert.Zur Bearbeitung des Arbeitslosengeldes 1 benötigt das Amt einen Beleg über die Zeiten und die Summe des gezahlten Überganggeldes,während der Reha.Leider laufe ich da jetzt schon 2 Wochen hinter her.Gibt es eine bestimmte Stelle ,wo ich diese Unterlagen jetzt wirklich schnell her bekomme?Vielleich online?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea

falls das Übergangsgeld für Ihre Reha-Maßnahme bereits komplett ausgezahlt wurde, ist mit der Schlusszahlung automatisch eine Bescheinigung nach § 312 Abs.3 SGB III für die Arbeitsagentur an Sie versandt worden. Diese wird maschinell ohne Veranlassung der Sachebearbeitung erstellt.

Falls Ihnen diese Bescheinigung nicht (mehr) vorliegt, kann von Ihrem Rentenversicherungsträger ein Duplikat versandt werden.

Sollte Das Überganmgsgeld noch nicht vollständig ausgezahlt worden sein, kann auch die Bescheinigung nach § 312 Abs.3 SGB III nicht erstellt werden. Dann setzen Sie sich bitte mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, evtl. fehlen noch Unterlagen (Entlassungsmitteilung der Klinik?).

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3 Antworten

Siehe hieram 30.08.2020 | 00:46
Online ist die Option konkret hierfür nicht vorgesehen, Sie könnten aber das Kontaktformular (ganz unten auf der Seite) benutzen. Ob dies schneller geht...?? Alternativen: Sie haben einen Bescheid von DRV erhalten, in denen Ihnen bestätigt wird, dass und in welcher Höhe Sie Übergangsgeld erhalten. Dieser, im Zusammenhang mit Ihren Kontoauzügen (Rest darf geschwärzt werden) über die Zahlungseingänge gilt auch als Nachweis. Im Verwendungszweck ist auch ein Zeitraum angegeben. Sie fordern sich von Ihrer Krankenkasse einen Nachweis über die Zeiten des bezahlten Krankengeldes an: daraus ist dann zu entnehmen Krankengeld nach Entgeltfortzahlung ab... bis letzter Tag vor Reha, weiter ab erster Tag nach Reha bis aktuell. Die Lücke umfasst die Daten der Reha. Die Höhe des geleisteten Übergangsgeldes richtete sich ohnehin nach der Berechnungsgrundlage des Krankengeldes (da Sie, wie es scheint, direkt vor der Reha bereits Krankengeld erhalten haben, der vom Arbeitsamt zu berücksichtigende Bruttobetrag bleibt also durchlaufend gleich, auch wenn das Nettoübergangsgeld niedriger ist als das Nettokrankengeld - durch die unterschiedlich zu leistenden Sozialabgaben). Wenn Sie also den Bescheid der Krankenkasse über die Höhe des kalendertäglichen Betrages dazu legen, hat das Arbeitsamt ausreichend Nachweise, wonach Ihr ALG I berechnet werden kann. Und wenn bis Ende September dann noch immer kein Nachweis der DRV bei Ihnen eingetroffen ist, kann das Arbeitsamt diesen auch direkt dort anfordern (das geht dann evtl. plötzlich ganz schnell).
Siehe hieram 30.08.2020 | 00:47
hier noch der Link zu den onlinediensten bzw. Kontaktformular https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Berateram 30.08.2020 | 07:57
Nach meinen Erfahrungen besteht die AfA auf die Bescheinigung des Übergangsgeldes im Vordruck der AfA zu § 312 Abs.3 SGB III. Sie sollten sich daher telefonisch, per Fax und/oder per E-Mail mit Ihrer Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers in Verbindung setzen und um die Dringlichkeit der Bescheinigung bitten. Im Übrigen ist eine zweiwöchige Bearbeitungsdauer im ganz normalen Bereich.
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