Hallo Andrea
falls das Übergangsgeld für Ihre Reha-Maßnahme bereits komplett ausgezahlt wurde, ist mit der Schlusszahlung automatisch eine Bescheinigung nach § 312 Abs.3 SGB III für die Arbeitsagentur an Sie versandt worden. Diese wird maschinell ohne Veranlassung der Sachebearbeitung erstellt.
Falls Ihnen diese Bescheinigung nicht (mehr) vorliegt, kann von Ihrem Rentenversicherungsträger ein Duplikat versandt werden.
Sollte Das Überganmgsgeld noch nicht vollständig ausgezahlt worden sein, kann auch die Bescheinigung nach § 312 Abs.3 SGB III nicht erstellt werden. Dann setzen Sie sich bitte mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, evtl. fehlen noch Unterlagen (Entlassungsmitteilung der Klinik?).