Hallo,ich bin seit kurzem in BFW und beziehe Übergangsgeld, bin immer noch im Berieb als Arbeitnehmer angemeldet, und ich habe gehört und in Forums gelesen, das mein Betrrieb soll weiter meine Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen, die Frage ist, timmt es? wenn ja welches Gesetz ist es?
Vielen dank im Voraus für die Antwort
Das timmt nist
Wenn schon jemand das Pseudonym verwendet, mit dem ich nun schon seit vielen Jahren hier im Forum antworte, soll er doch bitte was vernünftiges antworten......denk dir doch nen anderen Namen aus! danke
An Artur:ob Sie vom Betrieb Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen, kann Ihnen kein Rentenexperte beantworten. Schauen Sie bitte in Ihren Arbeitsvertrag, in den Tarifvertrag oder greifen Sie zum äüßersten, indem Sie die Personalabteilung Ihres Betriebes anrufen...:)
na ja, Der Grund ist aber das die jenigen es doch durchgesetzt haben, und ihr Geld kriegten.
ich habe unser Mandeltarif durgelesen,es steht nichts drinne, aber es gibt ein Gesetz wo das Ganze steht ,, wenn man über drei Jahre regelmässig Ürlausgelb und Weihnachtsgelg bekommen hat im seinem Betrieb, ist der Arbeitsgeber vepflichtet, es weiter zahlen, sonst kann ich sogar ihn anklagen, und ich werde in diesem Fall Recht bekommen.
mfg
Dann ist es doch ganz einfach: zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber dieses Gesetz und wenn er nicht zahlt, verklagen Sie ihn vor dem Arbeitsgericht.
Nur: im Rentenforum interessiert dieses Thema eigentlich keinen - das ist hier in etwa genauso interessant, wie es Ihren Metzger interessieren dürfte wie teuer der Reis in China ist.