In Ihrem letzten Beitrag haben Sie geschrieben, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung eingelegt haben. Eine konkrete Stellungnahme Ihres Arztes erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll. Vorsichtshalber sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden und Ihre Situation schildern, weil Sie nicht sicher sein können, dass Ihr Widerspruch Erfolg hat.