Hallo T.Smolla,
auch auf den Bescheiden der Agentur für Arbeit dürften Hinweise auf Ihren Sachbearbeiter bzw. dessen Telefonnummer für eine telefonische Erreichbarkeit (Festnetz oder Hotline) stehen.
Ansonsten können Sie auch bei der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers nachfragen, ob der erforderliche Vordruck von der Agentur für Arbeit dort bereits eingegangen ist.