Übergangsgeld Antrag G0535 bei Arbeitsamt abgegeben - keine Reaktion

von
T.Smolla

Sehr geehrte Damen und Herren,

als ich am 24.05.2018 (Donnerstag) den Antrag für Übergangsgeld wegen Leistung zur Teilhabe bekommen habe, sind die Formulare sofort an die Unterzeichner geschickt bzw. abgegeben worden.

Von der KK hatte ich das Formular ausgefüllt innerhalb von 5 Tagen zurück, nur das Arbeitsamt lässt warten. Ich habe die Unterlagen extra an der Pforte persönlich abgeben. Dort hieß es sie werden die Sachen an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten.

Heute, am 10.06.2018 ist immer noch nichts wiedergekommen, und da ich am 13.06. meine Maßnahme anfange, habe ich so langsam Bedenken, denn in dem Brief der DRV stand, dass ALLE Formulare VOR Beginn der Maßnahme eingeschickt sein müssen, wegen Bearbeitung der Leistung, Übergangsgeld usw.
Ist es möglich, dass die Agentur das Formular ohne mein Wissen direkt an die DRV geschickt hat?
Es lag ein Schreiben von mir bei mit der Bitte um Zurücksendung an meine Adresse, damit ich alles zusammen abschicken kann.
Ich habe leider keinen Ansprechpartner bei der Agentur, an den ich mich wenden könnte.
Kann ich die DRV anrufen ob Sie alle Unterlagen zusammen hat?
Wenn ja unter welcher Nummer und wer ist der zuständige Ansprechpartner.

Habt ihr einen Rat für mich?

Mit freundlichem Gruß
T.Smolla

von
KSC

Ob und wohin (direkt an die DRV oder an Sie zurück) der Kollege von der Agentur "das Zeug" geschickt hat, weiß niemand im Forum. Möglicherweise direkt an die DRV......

Natürlich können Sie die DRV auch anrufen!

Die entsprechende Telefonnummer sollte doch auf dem Bescheid stehen mit dem Sie die Reha bewilligt bekamen.

Manche Fragen hier bräuchte man - eigenes Nachdenken vorausgesetzt - nicht wirklich im Forum stellen.

Schönen Sonntag noch.

Experten-Antwort

Hallo T.Smolla,

auch auf den Bescheiden der Agentur für Arbeit dürften Hinweise auf Ihren Sachbearbeiter bzw. dessen Telefonnummer für eine telefonische Erreichbarkeit (Festnetz oder Hotline) stehen.

Ansonsten können Sie auch bei der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers nachfragen, ob der erforderliche Vordruck von der Agentur für Arbeit dort bereits eingegangen ist.

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