Hallo,
mich interessiert unter welchen Vorraussetzungen man während einer beruflichen Belastungserprobung Übergangsgeld bekommt.
Im Zuge meines Widerspruchsverfahrens um eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben muss ich die Belastungserprobung absolvieren. Ich war fest davon ausgegangen, während der Maßnahme Übergangsgeld zu bekommen (wie bei der vorherigen mediz. Reha). In der durchführenden Einrichtung habe ich nun aber erfahren, dass man angeblich kein Übergangsgeld bekommt.
Entweder würde eine bestehende Entgeltersatzleistung während der Maßnahme weitergezahlt oder man bekäme gar nichts, wenn man davor z.B. arbeitslos ohne Leistungsbezug war (so wie ich).
Die zuständige Abteilung bei der RV Bund in Berlin habe ich leider nicht erreicht (niemand abgenommen). Bislang habe ich das Übergangsgeld formlos beantragt und angekündigt, die Formulare nachzureichen.
Von einem Juristen, der leider nur Zeit für ein Gespräch "zwischen Tür und Angel" hatte, habe ich zwischenzeitlich erfahren dass diese "Streichung" des Übergangsgeldes auf eine Gesetzesänderung in 2011 zurückgeht und dass man unter bestimmten Voraussetzungen noch von der alten Regelung vor 2011 profitieren könne. Diese Voraussetzungen sind mir aber nicht klar.
Abgesehene davon: wird bei der Übergangsgeld-Frage eigentlich gar nicht berücksichtigt, dass man ggf. erst durch die langen Bearbeitungszeiten der RV in die Situation gekommen ist, ohne Leistungsbezug in eine Maßnahme zu kommen? Und gibt es ein logisch nachvollziehbares Argument, warum während medizinischer und beruflicher Reha Übergangsgeld bekommt, aber nicht bei der zwischengeschalteten beruflichen Belastungserprobung?
Sorry, wenn ich etwas konfus formuliert habe, aber ich bin ziemlich durch den Wind. Rückfragen beantworte ich natürlich gern. Danke für Eure/Ihre Hilfe