Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie einen Übergangsgeldbescheid in Höhe von 450 Euro erhalten haben. Damit sind die Voraussetzungen für ÜGeld erfüllt.
Aufstockend gezahltes Alg 2 kann dem Job-Center nicht vom Rentenversicherungsträger erstattet werden. Sollte das Jobcenter aber im Vorgriff auf die zu erwartende Übergangsgeldzahlung -nach einer Hilfebedürftigkeitsprüfung- Arbeitslosengeld 2 in voller Höhe ausgezahlt haben, hat das Jobcenter auch einen Erstattungsanspruch.
Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, der kann Ihnen anhand des Vorgangs dort weiterhelfen.
Freundliche Grüße
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