Hallo,
bis zu meiner Erkrankung war ich selbstständig. Seit Januar2013 bekommen wir ergänzend Alg2. Ich war jetzt zur medizinischen Reha. Mein Übergangsgeld würde für die 5 Wochen ca. 450 € betragen. Die Arge hat jetzt von der DRV eine Summe von 138,00 € gefordert. Was ist jetzt mit der Differenz. Bekomme ich die ausgezahlt?
Als erstes stellt sich die wichtige Frage ob Sie während Ihrer selbständigen Tätigkeit Pflichtbeiträge zur rentenversicherung gezahlt haben ?! Sollte dies so sein haben Sie einen Anspruch auf Übergangsgeld und dieses wird dann auch komplett an Sie ausgezahlt.
Das Arbeitslosengeld II wird nicht an das Jobcenter erstattet, da diese nur ergänzende Leistungen sind. Somit erhalten Sie auch keinerlei Differenz.
Hallo,
ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie einen Übergangsgeldbescheid in Höhe von 450 Euro erhalten haben. Damit sind die Voraussetzungen für ÜGeld erfüllt.
Aufstockend gezahltes Alg 2 kann dem Job-Center nicht vom Rentenversicherungsträger erstattet werden. Sollte das Jobcenter aber im Vorgriff auf die zu erwartende Übergangsgeldzahlung -nach einer Hilfebedürftigkeitsprüfung- Arbeitslosengeld 2 in voller Höhe ausgezahlt haben, hat das Jobcenter auch einen Erstattungsanspruch.
Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, der kann Ihnen anhand des Vorgangs dort weiterhelfen.
Freundliche Grüße