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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei beruflicher Reha

von Andrea Huber21.03.2011 | 09:26
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4 Antworten

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Ich habe eine berufliche REHA aus gesundheitlichen Gründen bei der Rentenversicherung beantragt, die Sache läuft. Derzeit bin ich leider arbeitslos (musste kündigen, da ich meinen Job nicht mehr machen konnte), mein ALO I läuft demnächst aus, Hartz IV erhalte ich nicht. Falls ich die Umschulung kriege, erhalte ich ja auch Übergangsgeld. Wenn mein ALO-Geld aber vorher ausgelaufen ist, ich also evtl. einige Wochen weder ALO-Geld noch Krankengeld noch sonst was erhalte, gibt's dann überhaupt Übergangsgeld? Oder kriege ich dann gar nichts??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea Huber,

im Fall einer beruflichen Rehabilitation besteht grundsätzlich - unabhängig von einer zuvor bezognen Leistung - ein Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses wird entweder nach dem letzten Arbeitsentgelt, das in den letzten drei Jahren erzielt worden ist, oder aus einem tariflich/ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet. In den Übergangsgeld-Unterlagen zum Bewilligungsbescheid sollten hierzu noch detailliertere Informationen zu finden sein.

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3 Antworten

Nixam 21.03.2011 | 13:01
Hallo Frau Huber! Sollte es natürlich heißen. Sorry
Nixam 21.03.2011 | 13:00
Hallo Herr Huber! Haben Sie innerhalb von 3 Jahren vor Beginn der Umschulung nicht gearbeitet, dann wird das Übergangsgeld aus dem Tarifentgelt berechnet, welches Ihrer letzten Beschäftigung vor Rehabeginn zugrunde gelegen hat. Beispiel: Massnahmebeginn 01.04.2011 Tarifentgelt, welches im März 2011 maßgebend für Ihre letzte Beschäftigung ist. Haben Sie in o.g. Zeitraum gearbeitet, dann wird eine Vergleichsberechnung Ihres tatsächlichen Arbeitsentgeltes mit diesem Tarifentgelt März 2011 vorgenommen. Die höheren Werte (tatsächliches Entgelt oder Tarifentgelt) sind für die weitere Übergangsgeldberechnung maßgebend. Viele Grüße Nix
Andrea Huberam 21.03.2011 | 13:06
Ich hatte gelesen, dass man unmittelbar vor Beginn einer solchen Reha entweder Arbeitsentgelt oder irgendeine Sozialleistung erhalten haben muss...hab ich hier etwas falsch interpretiert?
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