Hallo Andrea Huber,
im Fall einer beruflichen Rehabilitation besteht grundsätzlich - unabhängig von einer zuvor bezognen Leistung - ein Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses wird entweder nach dem letzten Arbeitsentgelt, das in den letzten drei Jahren erzielt worden ist, oder aus einem tariflich/ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet. In den Übergangsgeld-Unterlagen zum Bewilligungsbescheid sollten hierzu noch detailliertere Informationen zu finden sein.