Hallo Karl Rossmann,
die vollständige Beschreibung der Übergangsgeldberechnung nebst der bestehenden vielen Varianten würde sicherlich den Rahmen dieses Forums sprengen.
Für die bei Ihnen anstehende med. Reha Maßnahme wird ihr Rententräger diese Berechnung sicher zeitkritisch vornehmen und Ihnen einen entsprechenden Bescheid erteilen.
Für einen umfassenden Überblick zum Thema Übergangsgeldberechnung kann ich Ihnen die rechtlcihen Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung ans Herz legen.
Diese finden Sie im Internet unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/index.jsp
Übergangsgeldberechnung im SGB IX:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?select=Kapitel 6 (§§ 44-54) 4 732
In Ihrem Fall wohl einschlägig bei möglicher berufl. Reha § 48 SGB IX:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_48R0&id=§ 48 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen 5 747