Schönen guten Tag,
zur Zeit bin ich als Bundesfreiwilligendienstleister im Altenheim St. Josef beschäftigt, aber mache aus gesundheitlichen Gründen eine medizinische Reha.
Während des Bundesfreiwilligendienst habe ich netto 486 Euro mtl. verdient.
Aber ich bekomme nicht wie jeder andere Kinderlose 68 % vom Nettolohn, sondern so die Begründung da beim Bundesfreiwilligendienst Brutto gleich Netto ist von 80% meines Nettogehaltes 68% Übergangsgeld.
Wäre ich ein normaler Arbeiter gewesen hätte ich 68 % von 486 Euro = 330,48 Euro bekommen. Da ich aber ein Bundesfreiwilligendienst gemacht habe bekomme ich nur 80 % von 486 Euro = 374,4 Euro davon 68 % = 254,5 Euro!
Aus welchen Gesetz wird das bitte begründet das Bundesfreiwilligendienstleistende beim Übergangsgeld benachteiligt werden?
Gruß Dennis