Seit einem Jahr befinde ich mich in einer Umschulung und erhalte Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Nun wurde bei mir rückwirkend(!) ab Juni 2020 eine Schwerbehinderung mit GDB von 50 festgestellt.
Aufgrund des daraus resultierenden Steuerfreibetrages stelle ich mir nun die Frage, ob mein Übergangsgeld nun entsprechend angepasst wird?
Mit freundlichen Grüßen
07.09.2022, 21:06
von
Was?
Hä? Wieso sollte eine Veränderung des Steuerfreibetrags zu einer Änderung der Höhe des Übergangsgeldes führen? Den Gedankengang muss man erstmal haben.
07.09.2022, 21:44
von
Bernd
Das Übergangsgeld wird ja vom Lohn berechnet.
Aber der Nettolohn ist nicht rückwirkend höher, wenn einem eine Behinderung vom Landessozialamt zuerkannt wird.
08.09.2022, 15:01
Experten-Antwort
Hallo „von Gast“,
die nachträgliche Feststellung der Schwerbehinderung mit GDB von 50 ab Juni 2020 hat keinerlei Auswirkungen auf die Höhe des Übergangsgeldes.
Freundliche Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung