Hallo Vollbrecht,
auch ein Übergangsgeldanspruch für nur einen Tag muss beantragt werden, wenn man dieses Geld in Anpruch nehmen möchte. Gegebenfalls wird der Rentenversicherungsträger dieses Geld mit einer möglichen Zuzahlung aufrechnen. Vor dem Beginn Ihrer Rehaleistung bekommen Sie noch Vordrucke zugeschickt, die auch Ihr Arbeitgeber bezogen auf die Lohnfortzahlung noch ausfüllt.