Hallo Adriana,
die Berechnung des Übergangsgeldes bei beruflicher Rehabilitation/Maßnahme der LTA erfolgt nach dem letzten Arbeitsentgelt, sofern Sie in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Maßnahme noch gearbeitet haben. Es wird zusätzlich immer mit dem Tarifentgelt für die erlernte Tätigkeit bzw. die überwiegend ausgeübte Beschäftigung verglichen, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt, 68 % bzw. 75 % des Nettoentgeltes (in Abhängigkeit von einem kindergeldberechtigten Kind).
In Ihrem Fall bitten Sie die Reha-Sachbearbeitung um Überprüfung der Berechnungsgrundlage, da das Übergangsgeld nicht richtig berechnet zu sein scheint.