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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei LTA

von Adriana16.06.2014 | 19:14
906 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich nehme an einer Umschulung teil und habe jetzt auch meinen Übergangsgeldbescheid erhalten. Sie haben die Höhe so übernommen was ich auch während der Medizinischen Reha erhalten habe. Ist es nicht so, dass man während LTA 60 % des vorherigen Entgelts bekommt? Ich hatte vor der Medizinischen Reha ALG I erhalten und nachdem wurde mein Übergangsgeld für die Medizinische Reha berechnet, soweit alles in Ordnung, aber nun wurde auch für LTA genau diese Höhe übernommen. Kann mir jemand erklären ob das richtig ist? Viele Grüße Adriana

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adriana,

die Berechnung des Übergangsgeldes bei beruflicher Rehabilitation/Maßnahme der LTA erfolgt nach dem letzten Arbeitsentgelt, sofern Sie in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Maßnahme noch gearbeitet haben. Es wird zusätzlich immer mit dem Tarifentgelt für die erlernte Tätigkeit bzw. die überwiegend ausgeübte Beschäftigung verglichen, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt, 68 % bzw. 75 % des Nettoentgeltes (in Abhängigkeit von einem kindergeldberechtigten Kind).

In Ihrem Fall bitten Sie die Reha-Sachbearbeitung um Überprüfung der Berechnungsgrundlage, da das Übergangsgeld nicht richtig berechnet zu sein scheint.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Entsprechend der Empfehlung in der ersten Antwort sollten Sie die Berechnung vom zuständigen Träger nochmals überprüfen lassen.

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2 Antworten

Kai-Uweam 17.06.2014 | 08:45
Für ÜG gibt es eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Diese ist nicht von der Art der Reha abhängig.
Adrianaam 18.06.2014 | 00:04
Vielen Dank für eure Antworten. Kann es sein, dass die Berechnung so übernommen wurde weil ich auch Zwischenübergangsgeld beantragt habe und dies auch bekommen habe? Und jetzt bei LTA die Höhe des Zwischenübergangsgeld übernommen wurde! Ist das dann richtig so oder wird Übergangsgeld immer noch 68 % des letzten Arbeitsentgelt berechnet? Viele Grüße Adriana
Deutsche Rentenversicherung
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