Da Ihre letzte Beschäftigung laut Ihren Angaben länger als drei Jahre vor dem Beginn der Leistung zurückliegt, ist die Berechnungsgrundlage mindestens das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt, das Sie ohne die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen hätten erzielen können. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise für Versicherte auf dem Ihnen mit der Bewilligung zugesandten Vordruck G550. Für weitere Fragen können Sie sich gerne mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung setzen.