Ich habe gerade ein Angebot einer Leistung zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation (einschließlich Belastungserprobung / Arbeitstherapie) erhalten und aus diesem Forum erfahren, dass diese Reha in den Bereich der medizinischen Reha fällt und dass Übergangsgeld bei aktueller Arbeitslosigkeit nur dann gezahlt wird, wenn man direkt davor Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Ich bin seit dem 1.1.2014 Arbeitslos und habe zuvor 3 Jahre in Dänemark gearbeitet also hier keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Vorher war ich 1 Jahr Arbeitslos und davor habe ich in Deutschland gearbeitet. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich keine Übergangsgeld bekomme????
23.09.2014, 11:26
von
Thomas Hellmig
23.09.2014, 11:34
von
GroKo
Zitiert von: Thomas Hellmig
Ich habe gerade ein Angebot einer Leistung zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation (einschließlich Belastungserprobung / Arbeitstherapie) erhalten und aus diesem Forum erfahren, dass diese Reha in den Bereich der medizinischen Reha fällt und dass Übergangsgeld bei aktueller Arbeitslosigkeit nur dann gezahlt wird, wenn man direkt davor Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Ich bin seit dem 1.1.2014 Arbeitslos und habe zuvor 3 Jahre in Dänemark gearbeitet also hier keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Vorher war ich 1 Jahr Arbeitslos und davor habe ich in Deutschland gearbeitet. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich keine Übergangsgeld bekomme????
Ja.
23.09.2014, 12:46
Experten-Antwort
Bei Bezug von Arbeitslosengeld wird Übergangsgeld grundsätzlich nur gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld aus einem davor liegenden rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet wurde. Zur abschließenden Klärung eines möglichen Anspruchs auf Übergangsgeld setzen Sie sich bitte mit der Abteilung für Rehabilitation Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung.