Übergangsgeld bei Teilzeitarbeit

von
Lilli

Hallo,
ich werde demnächst eine Umschulung beginnen. Ich arbeite seit 3 Monaten nur noch auf 80 %, meine VZ - Stelle war befristet.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe,wird für die Berechnung trotzdem das Tarifgehalt einer Krankenpflegerin mit 100 % berechnet? Falls ja - nach welcher Stufe?Ich habe EG 7a,Stufe 6 und bekomme - da alter Vertrag - noch zusätzlich eine kleine Zulage und auch eine Zulage für mein Kind.

Richtet sich die Berechnung also nach meiner Eingruppierung oder welche Einstufung wird genommen?

Vielen Dank!!!

Grüße Lilli

von
schlenderer

Ich würde nachsehen für 100% §46 Abs 12 BGB und für 80% §12 Dtva Abs 33
dann müßte alles geklärt sein.

Experten-Antwort

Hallo Lilli,

für die sog. Tariflohnberechnung gilt folgendes:
Maßgebend ist das Arbeitsentgelt (Vollzeit) im letzten Monat vor Beginn der Leistungen (Bemessungszeitraum). Es ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für diejenige Beschäftigung zu berücksichtigen, für die Sie ohne Ihre Behinderung nach ihren beruflichen Fähigkeiten und nach Ihrem Lebensalter in Betracht käme. Dies ist von Ihrem Arbeitgeber zu bestätigen.

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